E-Books nutzen sich nicht ab – einer der Gründe, warum es Einwände gegen den Gebrauchthandel gibt. Foto: dpa/Jens Büttner

Darf man gebrauchte E-Books weiterverkaufen? Der Europäische Gerichtshof hatte über so einen Fall zu entscheiden.

Luxemburg - Gelesene E-Books dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs nicht weiterverkauft werden. Nach EU-Recht handele es sich dabei um eine „öffentliche Wiedergabe“, für die es die Erlaubnis des Urhebers bedürfe, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-263/18). Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels wertete das Urteil als großen Erfolg.

Geschäftsmodell rechtswidrig

Hintergrund ist das Geschäftsmodell des niederländischen Unternehmens Tom Kabinet, das einen Online-Marktplatz für „gebrauchte“ E-Books betreibt. Kunden, die hier ein Buch gekauft haben, werden von Tom Kabinet dazu aufgefordert, es nach der Lektüre an das Unternehmen zurück zu verkaufen und das eigene Exemplar zu löschen. Im Gegenzug erhalten sie eine Gutschrift. Niederländische Verlegerverbände hatten dagegen geklagt.

Das oberste EU-Gericht gab ihnen nun Recht. Es argumentierte, das Interesse der Rechteinhaber, angemessen vergütet zu werden, würde durch das fragliche Vorgehen deutlich stärker beeinträchtigt als im Fall gedruckter Bücher. Der Zustand digitaler Kopien werde durch den Gebrauch schließlich nicht schlechter. Auf dem Second-Hand-Markt seien sie folglich perfekter Ersatz für neue Exemplare.