EU will eigene Abgabe erheben - Verfassungsrechtler: Das wäre schlimmer Sündenfall.

Brüssel - Die Europäische Union will eigene Steuern erheben und so in ihrer Finanzplanung unabhängiger von den Mitgliedstaaten werden. Das bestätigte die Kommission am Montag in Brüssel.

Ein EU-Sprecher räumte am Montag ein, dass EU-Haushaltskommissar Janusz Lewandowski eine eigene Steuer für die EU gefordert hatte und bestätigte damit einen Bericht der "Financial Times Deutschland". Die Bundesregierung lehnt die Pläne jedoch entschieden ab, der Verfassungsrechtler Hans Herbert von Arnim hält sie für unzulässig.

EU-Steuer: Aus Deutschland kommt Gegenwind

Konkret hatte Lewandowski indirekte Steuern vorgeschlagen, etwa eine Abgabe auf den Luftverkehr oder auf Finanz-Transaktionen. Auch die Erträge aus dem Handel mit CO2-Emissionsrechten könnten nach Brüssel fließen. Im Gegenzug dürften die Beiträge der Mitgliedstaaten sinken, daher hofft der EU-Kommissar auch auf deren Zustimmung. Doch gerade aus Deutschland, das mit 23 Milliarden Euro jährlich ein Fünftel des EU-Budgets bestreitet, kommt Gegenwind.

"Wir erachten so eine EU-Steuer weder für notwendig noch für sinnvoll", sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums. Die EU verfüge bereits jetzt über ausreichende Eigenmittel, die sich aus Zöllen, Anteilen an der Mehrwertsteuer und den Überweisungen der Mitgliedstaaten speisten. Die Ablehnung einer EU-Steuer ist auch im Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung festgeschrieben. Und schließlich hat die deutsche Regierung die vorgeschlagenen Abgaben bereits selbst eingeplant.

Auf europäishcer Ebene gibt es kaum öffentliche Kontrolle

Hans Herbert von Arnim von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer hält die aktuellen Vorschläge verfassungsrechtlich für "hochproblematisch". Die Budgethoheit müsse beim Bundestag liegen, ansonsten könnten die Abgeordneten nicht mehr "dem Volk gegenüber verantwortlich über die Summe der Belastungen der Bürger entscheiden", wie es im sogenannten Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 2009 heißt.

Noch schwerer wiegen für von Arnim aber demokratische Bedenken: "Das wichtigste Gegengewicht gegen ein Zuviel an Steuern bildet die öffentliche Kontrolle." Und die existierte auf europäischer Ebene bisher nur ansatzweise. "Wenn die EU die Kompetenz bekommt, Steuern zu erheben, wäre das der Sündenfall", so der Verfassungsrechtler.

An Neuausrichtung wird seit vier Jahren gefeilt

Lewandowskis Vorstoß ist Teil einer geplanten Neuausrichtung der langfristigen EU-Finanzplanung, an der in der Kommission bereits seit vier Jahren gefeilt wird. Ende September will der EU-Haushaltskommissar seine Pläne auf den Tisch legen. Für einen Zeitraum zwischen 15 und 25 Jahren könnten die neuen Richtlinien Bestand haben.

Allerdings wird nichts ohne die Zustimmung von EU-Parlament und Mitgliedstaaten entschieden. Und da war die Haltung zu dieser Frage bisher gespalten.