Marie Le Pen hat eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof erlitten. Foto: dpa

Die Rechtspopulistin Marine Le Pen muss 300.000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Das Geld war eigentlich für Mitarbeiter im Europaparlament gedacht, dies konnte Le Pen aber nicht nachweisen.

Luxemburg - Kurz vor der Europawahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen vor dem Europäischen Gerichtshof eine Niederlage erlitten. Sie muss 300.000 Euro zu Unrecht bezogener Gelder an das Europaparlament zurückzahlen. Der EuGH habe Le Pens Einspruch dagegen endgültig zurückgewiesen, bestätigte Gerichtssprecher Hartmut Ost am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. (Rechtssache C-525/18 P)

Das Europaparlament verlangt das für Assistenz gedachte Geld zurück, weil die damit bezahlte Mitarbeiterin nicht im Parlament, sondern für Le Pens Partei gearbeitet habe. Das EU-Gericht hatte 2018 entschieden, Le Pen habe nicht nachweisen können, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war.

Partei von Le Pen liegt in Umfragen knapp vorne

Diese Entscheidung hatte Le Pen angefochten. Die Vorwürfe seien falsch und eine Kampagne ihrer politischen Gegner. Vor dem EuGH scheiterte sie jedoch. Der Beschluss erging nach Osts Worten am Dienstag und wurde zunächst nicht veröffentlicht, sondern nur den Beteiligten zugestellt.

Le Pen ist Chefin der französischen Partei Rassemblement National - früher Front National - und war bis 2017 Europaabgeordnete. Vor dem Europawahltag in Frankreich am Sonntag liegt ihre Partei in Umfragen knapp vor der LREM von Präsident Emmanuel Macron.