Haben es die deutschen Behörden bei der Auslegung der Anweisungen aus Brüssel für die Aufstellung der Messstationen etwas zu genau genommen? Foto: www.imago-images.de

Im Auftrag des EU-Parlaments wurde ein Gutachten zur Vergleichbarkeit der Messstellen in fünf Mitgliedstaaten erstellt. Die Ergebnisse bestätigen den Abgeordneten Norbert Lins (CDU) in seinen Bedenken gegenüber Fahrverboten in deutschen Innenstädten.

Brüssel - Schon länger treibt den Europaabgeordneten aus Baden-Württemberg, Norbert Lins (CDU), diese Frage um: Haben es die deutschen Behörden bei der Auslegung der Anweisungen aus Brüssel für die Aufstellung der Messstationen zur Überwachung der Luftqualität womöglich etwas zu genau genommen? Er glaubt, dass auch wegen der strengen Auslegung durch die deutschen Beamten die Stickoxid-Werte vor allem in Stuttgart und anderen deutschen Innenstädten so hoch sind, dass Gerichte Fahrverbote für Euro-4-Fahrzeuge zugelassen haben. Um seine Frage zu beantworten, hat sich Lins im Umweltausschuss des Europaparlaments dafür eingesetzt, dass ein Gutachten zur Vergleichbarkeit der Messstationen in fünf Mitgliedstaaten durchgeführt wird. Das Gutachten liegt jetzt vor. Untersucht wurden Stationen in Österreich und Polen, gegen die kein Vertragsverletzungsverfahren der EU wegen chronisch schlechter Luft in den Innenstädten läuft, sowie Stationen in Deutschland, Frankreich und Italien, die von der EU vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden.

Das Gutachten, das das Umweltbundesamt von Österreich im Auftrag des Parlaments erarbeitet hat, liegt unserer Zeitung vor und wird nächste Woche in Brüssel veröffentlicht. Die Gutachter kritisieren, dass die Brüsseler Begleittexte zur EU-Luftreinhaltungsrichtlinie nicht eindeutig seien. Sie listen in ihrem Gutachten 22 Passagen in den Anweisungen der Kommission für die nationalen Behörden auf, die unterschiedlich auslegbar sind. Die Gutachter haben in „mehreren Fällen“ belegt, dass es nicht zweifelsfrei möglich sei zu prüfen, ob die Vorschriften eingehalten wurden: Die Kriterien ließen sich nämlich in unterschiedlicher Weise interpretieren „aufgrund nicht eindeutiger oder nicht ausreichend präziser Formulierungen“, so an einer Stelle des Gutachtens. In der Studie heißt es zudem, dass „einige Vorschriften in unterschiedlicher Weise von den Mitgliedstaaten interpretiert wurden“. Die Experten geben auch Hinweise, wie die Fälle von „Mehrdeutigkeit“ bei einer möglichen Überarbeitung der Richtlinie durch die Kommission ausgemerzt werden könnten.

Die Daten von Passivsammlern sollen einbezogen werden

Die Studie bemängelt, dass einige Messstationen von den Behörden vor Ort so positioniert wurden, dass Straßenbäume den Luftstrom beeinflussen können. Es gibt auch einen Hinweis darauf, dass die deutschen Behörden es besonders genau genommen haben: In keinem anderen Mitgliedsland hätten die Behörden dokumentiert, dass die Messstationen an Ballungspunkten mit den höchsten Schadstoffkonzentrationen aufgestellt sind. Die Studie ergreift zudem Partei im Streit in Baden-Württemberg zum Thema der Passivsammler. Die Gutachter fordern: Bei der Erhebung von Stickoxid-Daten müsse es Pflicht werden, Daten von stationären Messstationen mit denen von Passivsammlern zu kombinieren.

Im Südwesten setzt sich die CDU dafür seit längerem ein, dass die Ergebnisse der Passivsammler etwa am Neckartor in Stuttgart mit dem Ergebnis der stationären Messstation verknüpft werden. Das Verkehrsministerium lehnt dies aber ab. Das deutsche Umweltbundesamt erklärte auch, dass die Verwertung der Ergebnisse von Passivsammlern nicht gesetzeskonform sei. Lins sieht sich durch das Gutachten bestätigt. Er begrüßt die Forderung der Gutachter, die Daten von Passivsammlern einzubeziehen. Er mahnt „klare Regeln“ an, „wie Passivsammler in die Berechnung mit einbezogen werden sollen“. Dies sei entscheidend, um die Repräsentativität der Messstellen zu gewährleisten. Lins kritisiert: „Die Ergebnisse der Passivsammler etwa am Stuttgarter Neckartor werden derzeit nicht nach Brüssel geschickt und sind somit für die europäische Bewertung leider noch irrelevant.“

Zudem mahnt er eine Überarbeitung der Vorschriften für die Positionierung der Messstationen an: „Die Definitionen für die Platzierung der Messstellen müssen dringend präzisiert werden. Die Vergleichbarkeit der Messungen ist sonst nicht gegeben.“ Die Studie belege, dass die Vorgaben viel zu vage sind, wenn es darum geht, die „Repräsentativität“ der Auswahl der Messstationen zu gewährleisten. Die Studie erbringe den Nachweis, dass die Unklarheiten bei den Vorgaben die Messwerte beeinflussen könnten. „Deshalb bleiben Fahrverbote nach dem jetzigen Stand eine sehr fragwürdige Angelegenheit.“ Lins fordert: „Die EU-Kommission sollte rasch einen Vorschlag zur Präzisierung vorlegen, damit wir gleich nach den Europawahlen in die Beratungen einsteigen können.“