In Deutschland ist der Fingerabdruck bislang freiwillig. Foto: dpa

Künftig wird der Fingerabdruck auf dem Personalausweis zur Pflicht. Darauf haben sich die EU-Staaten geeinigt. Für bereits ausgestellte Ausweise gibt es eine Übergangsfrist.

Brüssel - Neu ausgestellte Personalausweise in der EU müssen künftig digital gespeicherte Fingerabdrücke enthalten. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Dienstag auf neue Mindeststandards, die die Ausweise sicherer machen sollen. Demnach müssen zwei Fingerabdrücke auf einem digitalen Chip gespeichert werden, wie die EU-Staaten mitteilten. Die Personalausweise müssen maschinenlesbar sein, im Kreditkarten-Format ausgegeben werden, ein Foto enthalten und fünf bis zehn Jahre gültig sein. In Deutschland ist der Fingerabdruck bislang freiwillig.

Das EU-Parlament und die EU-Staaten müssen die Einigung vom Dienstag in den kommenden Wochen noch formell bestätigen. Zwei Jahre später müssen alle neu ausgestellten Ausweise die neuen Anforderungen erfüllen. Bereits ausgestellte Personalausweise, die die neuen Regeln nicht erfüllen, sollen in der Regel noch zehn Jahre gültig bleiben, sofern sie nicht früher ablaufen.