Auch Starbucks mit Sitz in den Niederlanden muss nach dem Willen der EU-Kommission zwischen 20 und 30 Millionen Steuern nachzahlen. Foto: dpa

Die EU-Kommission hält die Steuervorbescheide für Starbucks in den Niederlanden und Fiat Chrysler in Luxemburg für illegal. Beide Unternehmen müssten daher jeweils rund 20 bis 30 Millionen Euro an Steuern nachzahlen.

Brüssel - Die Steuervorbescheide für Starbucks in den Niederlanden und Fiat Chrysler in Luxemburg sind nach Ansicht der EU-Kommission illegal. Beide Unternehmen müssten deshalb jeweils rund 20 bis 30 Millionen Euro an die zuständigen Steuerbehörden nachzahlen, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. „Vorbescheide, die die Steuerlast eines Unternehmens künstlich verringern, stehen nicht mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang - sie sind illegal“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. Sie hoffe, dass diese Botschaft bei den Regierungen der Mitgliedstaaten und den Unternehmen Gehör finde.

Steuervorbescheide an sich seien zwar absolut legal, stellte die EU-Kommission klar. Bei den beiden geprüften Bescheiden wurden für die Berechnung der Unternehmensgewinne jedoch künstliche und komplexe Methoden genehmigt, die die wirtschaftliche Realität außer Acht ließen. Bei Starbucks ist die Kafferösterei des US-Konzerns in den Niederlanden betroffen, bei Fiat die Finanzierungsgesellschaft in Luxemburg.