Ein Hund, der diesem ähnlich sieht, ist in die Schlagfalle getappt. Foto: Bianca/AdobeStock

Ein Hund wird in Oberesslingen durch ein in Deutschland verbotenes Tellereisen, einer Bärenfalle, an den Vorderpfoten verletzt. Die Polizei ermittelt wegen Jagdwilderei und wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.

Esslingen - Weil am Pfingstsonntag ein Mischlingshund in Esslingen-Oberesslingen beim Gassi gehen in eine Schlagfalle getappt und dabei verletzt worden ist, ermittelt nun die Polizei gegen den unbekannten Fallensteller. Dieser hat sich laut Michael Schaal, einem Sprecher des Polizeipräsidiums Reutlingen, der Jagdwilderei und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz schuldig gemacht. Die Ermittler hoffen nun auf Zeugenhinweise darauf, wer die in Deutschland verbotene sogenannte Bärenfalle in dem Naherholungsgebiet Rosselen aufgestellt hat.

Das sogenannte Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) des Landes Baden-Württemberg ist unmissverständlich, was das Aufstellen von Fallen betrifft. Unter Absatz 3 des Paragrafen 32, „Ausübung der Fangjagd mit Fallen“, steht geschrieben: „Die Fangjagd mit Fallen, die töten, ist verboten.“ Und sollten die bei den Landratsämtern angesiedelten unteren Jagdbehörden ausnahmsweise Totfangfallen zulassen, müssten diese unbedingt in „geschlossenen Räumen, Fangbunkern oder Fanggärten mit geeigneter Verblendung“ aufgestellt werden. Außerdem seien sie so zu platzieren, „dass von ihnen keine Gefährdung von Menschen, besonders geschützten Tieren oder Haustieren ausgeht“.

Es gibt noch keine heiße Spur

Im Fall des verletzten Rhodesian-Ridgeback-Mischlings ist demnach grundlegend gegen das Gesetz verstoßen worden. Das sieht auch die Polizei so, die am Sonntagmorgen gegen 9.30 Uhr nach Oberesslingen gerufen worden war. Sie hat die Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen Jagdwilderei aufgenommen. Eine heiße Spur gebe es noch nicht, so Michael Schaal.

Die Besitzer des Hundes waren mit ihrem Vierbeiner in der Verlängerung des Pfostenackerwegs spazierengegangen. Der Rüde lief auf ein frei zugängliches, nicht eingezäuntes Wiesengrundstück und geriet dort in die Falle, die der Polizei zufolge in einem Busch aufgestellt war. Der Hundebesitzer und ein Bekannter hatten das Tier bereits befreit, als die Polizei eintraf.

Die ebenfalls zum Einsatzort gerufene Tierrettung Mittlerer Neckar versorgte den Hund, der glücklicherweise mit Fleischwunden an den Vorderläufen davon kam. Denn diese streng verbotenen Fallen sind darauf ausgerichtet, das Beutetier zu töten. Auch das sogenannte Tellereisen in Oberesslingen war mit einem Fleischköder in der Mitte bestückt gewesen, auf dass das Tier beim Fressen die Falle auslöst und mit dem Kopf, beziehungsweise dem Genick zwischen die Fangeisen gerät. Für den Rhodesian-Ridgeback-Mischling ist die Sache recht glimpflich ausgegangen. Laut Jürgen Völker, dem Geschäftsführer der Tierrettung Mittlerer Neckar, geht es dem Rüden zwei Tage danach „wieder recht gut“.

Sascha Richter, der Wildtierbeauftragte beim Jagdamt des Landkreises Esslingen, will den aktuellen Fall zunächst innerhalb der unteren Jagdbehörde besprechen, ehe er sich dazu äußere. Zudem handle es sich um eine Straftat, die von der Polizei verfolgt werde. Dass es ein Jagdpächter gewesen sein könnte, der die Falle dort drapiert hat, kann sich Sascha Richter nur schwer vorstellen. „Der würde mit dem Feuer spielen“, sagt er, und er frage sich außerdem: „Auf welches Tier sollte er es abgesehen haben?“. Vielmehr kann sich Sascha Richter vorstellen, dass ein Zeitgenosse die „historische Falle“ habe ausprobieren wollen, „mit welcher Motivation auch immer“.

Tat ist „dumm, verantwortungslos und kriminell“

Thomas Dietz, der Kreisjägermeister der Jägervereinigung Esslingen, findet sehr deutliche Worte. Eine solche Falle aufzustellen, sei „dumm, verantwortungslos und kriminell“, stellt er klar. Damit würden nicht nur Tiere, sondern auch Menschen extrem gefährdet. „Man mag sich nicht vorstellen, was passiert, wenn ein Kind hinein tritt.“ Sollte sich ein Jagdpächter zu einer solchen Tat hinreißen lassen und ermittelt werden, „verliert er alles “ – seinen Jagdschein, seine Waffenbesitzkarte und seine Jagdpacht, was empfindliche finanzielle Belastungen nach sich ziehen könne.

Ein ähnlicher Fall ließ Ende Januar in Glauchau im Landkreis Zwickau aufhorchen. Dort war die dreijährige Hündin Luna bei einem Waldspaziergang mit ihrem Frauchen in ein ebenfalls illegales Tellereisen getreten. Das Tier erlitt schwere Verletzungen an einer Pfote und an der Schnauze, sein Leben konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Bis heute konnte die Polizei in der Stadt in Sachsen noch keinen Täter ermitteln.