Auf dem Laptop des Angeklagten fanden die Kriminalbeamten insgesamt 82 Fotos und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. Foto: dpa

In Esslingen muss sich ein 28-Jähriger wegen des Tauschs und Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos verantworten. Er kommt allerdings mit einem blauen Auge davon.

Esslingen - Er hatte kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos getauscht, beschafft und versendet. Obwohl die Inhalte laut dem Richter teils „schwerste Formen des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ zeigten, blieb der Richter mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und einem Monat sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die hatte am Donnerstag am Esslinger Amtsgericht für den heute 28-jährigen Esslinger ein Jahr und drei Monate gefordert.

In den Augen des Richters sprach eine Reihe von Punkten für eine günstige Sozialprognose des 28-Jährigen. Dazu gehört, dass er umfassend gestanden habe, bisher nicht vorbestraft sei und sowohl in einem gefestigten Arbeitsverhältnis stehe als auch in einer festen Beziehung sei. „Ich glaube, dass er zutiefst bereut, was er getan hat“, sagte der Richter. Auch habe sich der Verurteilte bereits in therapeutische Behandlung begeben. Doch der Richter mahnte den 28-Jährigen am Ende noch: „Halten sie sich von derartigen Portalen und Kontakten fern.“

63 Bilder zeigen kinderpornografische Inhalte

Denn über Kanäle wie Whatsapp und eine Online-Tauschbörse, so die Anklage, habe der 28-Jährige zwischen dem 20. Januar 2013 und dem 4. August 2014 eine große Zahl an kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos versendet und beschafft. Über Whatsapp habe er mit einem Mann aus Darmstadt in Kontakt gestanden, dem in Darmstadt der Prozess gemacht wird. Zehn Minuten benötigte die Staatsanwältin, um die Inhalte der Bilder und Videos zu rezitieren. Darauf zu sehen waren teilweise schwere sexuelle Handlungen an Jungen im Alter von fünf bis 14 Jahren.

Nachdem die Stuttgarter Ermittlungsbehörden dem Angeklagten eine Zeit lang auf der Spur waren, kam es am 8. Oktober des vergangenen Jahres zu einer Durchsuchung in seiner Esslinger Wohnung. Dabei war sein Laptop sichergestellt worden. Darauf fanden die Kriminalbeamten insgesamt 82 Fotos und Videos mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten. 63 der Bilder zeigten kinderpornografische Inhalte, das heißt die Kinder waren unter 14 Jahren. Der vom Gericht vernommene Kriminalbeamte bestätigte im Prozess, dass der 28-Jährige bereits bei der ersten Vernehmung geständig gewesen sei.

Verurteilter entschuldigt sich

Auf Antrag seines Verteidigers fanden die Aussage des Angeklagten sowie die Plädoyers der Anwälte unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Deshalb war auch nicht zu erfahren, unter welcher psychischen Erkrankung der Angeklagte leidet. Der Richter gab dem Antrag statt, da zu erwarten sei, dass Details aus dem Sexualleben des Angeklagten zur Sprache kämen. „Daraus ergibt sich, dass das auch für die Schlussplädoyers gilt“, begründete der Richter. Allerdings entschuldigte sich der 28-Jährige öffentlich: „Mir tut das alles leid. Ich bereue es und möchte wieder den richtigen Weg einschlagen.“