2013 nahmen in Deutschland rund 1,27 Millionen Personen an den Kursen und Lehrgängen der Volkshochschulen teil. Foto: dpa

Weiterbildung für Erwachsene: Tipps für die Suche nach dem passenden Angebot.

Stuttgart - Für die Weiterbildung gibt es unterschiedliche Ansprechpartner im Land. Die allgemeine Weiterbildung liegt in der Verantwortung des Kultusministeriums, die berufliche in der des Finanz- und Wirtschaftsministeriums.

Größter Bildungsanbieter sind die Volkshochschulen mit landesweit 173 Zentralen und 732 Außenstellen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes nahmen 2013 rund 1,27 Millionen Personen an Kursen und Lehrgängen teil, weitere 506 700 an Einzelveranstaltungen und Vortragsreihen.

Die evangelischen und katholischen Einrichtungen für Erwachsenen- und Familienbildung verzeichneten 2013 insgesamt 681 300 Teilnehmer an Kursen, Lehrgängen und Seminaren, weitere 1,89 Millionen an Einzelveranstaltungen und Vorträgen.

Kurse zur beruflichen Weiterbildung bieten unter anderem die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Gewerkschaften an.

Dazu kommen viele privaten Anbieter im allgemeinen und beruflichen Bereich. Einen Überblick bietet die Internetseite des Bündnisses für lebenslanges Lernen, dem Ministerien, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Kirchen und andere Einrichtungen angehören, im Internet (http://www.fortbildung-bw.de/buendnis-fuer-lebenslanges-lernen/buendnisarbeit)

Informationen über berufliche und allgemeine Weiterbildungsmöglichkeiten in den einzelnen Regionen bietet das neue Landesnetzwerk Weiterbildungsberatung an. Bisher haben sich rund 100 Einrichtungen angeschlossen, die Interessierte kostenlos informieren und beraten. Informationen gibt es im Internet (www.lnwbb.de)

Wie in vielen anderen Ländern haben künftig auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch auf bezahlte Bildungszeit. Sie können sich bis zu fünf Tage pro Jahr freigestellen lassen, um Kurse zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen im ehrenamtlichen Bereich zu besuchen. Diese müssen in anerkannten Bildungseinrichtungen stattfinden. Die Regelung gilt nur für Unternehmen mit mindestens zehn Mitarbeitern.