Das Bundesarbeitsgericht lockert die Regeln für Videoüberwachung. Foto: dpa

Arbeitgeber müssen in Zukunft nicht mehr täglich die Videoüberwachung überprüfen, um die Aufzeichnungen als Beleg für einen möglichen Diebstahl nutzen zu können. Auch nach längerer Zeit dient das Material noch als Beweismittel.

Erfurt - Arbeitgeber haben es künftig leichter, Bilder von Überwachungskameras als Beweis für Diebstähle und andere Verfehlungen von Arbeitnehmern vor Gericht einzusetzen.

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied am Donnerstag, dass Videoaufzeichnungen beispielsweise aus Geschäften nicht täglich kontrolliert werden müssen, um als Beleg für den Griff einer Mitarbeiterin in die Kasse zu dienen. Im konkreten Fall aus Nordrhein-Westfalen ging es um die Frage, ob sechs Monate alte Bilder einer sichtbar installierten Überwachungskamera als Beweis für eine fristlose Kündigung statthaft sind.

Argument des Datenschutzes hat kein Bestand

Das Landesarbeitsgericht Hamm als Vorinstanz hatte das mit Verweis auf den Datenschutz verneint und die Kündigung einer Verkäuferin aufgehoben. Das Urteil hatte vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht jedoch keinen Bestand. In Hamm muss nun neu verhandelt werden.