Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim hat am Freitag ein Urteil im Zusammenhang mit der Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen gefällt. Foto: dpa/Uwe Anspach

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes dürfen Verbraucher Auskünfte über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen. Damit hatten die von Betreibern gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz keinen Erfolg.

Mannheim - Verbraucher können nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg Auskunft über lebensmittelrechtliche Kontrollen in Betrieben verlangen. Es bestünden keine rechtlichen Gründe, die von den Verwaltungsbehörden beabsichtigte Übermittlung von Informationen zu Lebensmittelkontrollen in Supermärkten und Bäckereien vorläufig zu stoppen. Die in sieben Verfahren von Betreibern gestellten Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz hatten keinen Erfolg, wie der VGH in zweiter und letzter Instanz am Freitag in Mannheim weiter mitteilte.

Hintergrund ist ein Auskunftsersuchen von Privatpersonen mit Hilfe der Internetplattform „TopfSecret“, die unter anderem von der Verbraucherorganisationen „Foodwatch“ betrieben wird. Sie wandten sich auf Basis des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) an die jeweils zuständige Verwaltungsbehörde, um Ergebnisse der beiden letzten lebensmittel-rechtlichen Kontrollen in einem von ihnen angegebenen Betrieb zu erhalten.

Die im Beschwerdeverfahren ergangenen Beschlüsse des VGH sind nicht anfechtbar.