Entlastungen gibt es auch beim Gaspreis. Foto: I/MAGO/Laci Perenyi

Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen ab Januar gelten, die Entlastungen spüren Verbraucher sowie kleinere und mittlere Firmen erst später. Warum es so kompliziert ist.

Die Bürger sollen bei den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Strom- und Gaspreisbremse soll von 1. Januar an gelten. Das sieht der Gesetzentwurf vor, der Anfang Dezember im Bundestag beraten werden soll. Was einfach klingt, ist aber ganz schön kompliziert und mit bürokratischem Aufwand verbunden.

Wann kommen die Entlastungen an?

Die Entlastungen bei Bürgern und kleinen Firmen werden voraussichtlich nicht gleich zu Jahresbeginn ankommen, auch wenn sie bereits für die Monate Januar und Februar gelten sollen. Die Versorger – allen voran die Stadtwerke – können die beschlossenen Maßnahmen nicht so schnell umsetzen. Auf sie kommen viele Berechnungen zu, teils muss die IT umgestellt werden. Ein Start der Preisbremse vor dem 1. März 2023 sei nicht umsetzbar, hatten die Versorger argumentiert. Deshalb sieht der Entwurf von Kanzleramt, Finanz- und Wirtschaftsministerium nun vor, dass die Entlastungen rückwirkend ankommen und verrechnet werden.

Was beim Gas geplant ist

Die Gaskosten für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden sollen von März 2023 bis April 2024 auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt werden – das gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die restlichen 20 Prozent gilt der Vertragspreis. Auch Fernwärmekunden profitieren, hier ist die Kilowattstunde auf 9,5 Cent gedeckelt.

Was ist beim Strom geplant

Beim Strom funktioniert es wie beim Gas: 80 Prozent des bisherigen Stromverbrauchs werden auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für alle, die schon mehr als 40 Cent zahlen, soll die Strompreisbremse direkt die monatliche Stromrechnung senken. Verbraucht man mehr, fällt für jede weitere Kilowattstunde der neue hohe Preis im Liefervertrag an.

Was müssen Verbraucher tun?

Die Verrechnung übernehmen die Energieversorger. Vorgesehen ist, dass die Strom- und Gaspreisbremsen von März an direkt den monatlichen Abschlag reduzieren. Passen etwa Vermieter die Heizkostenvorauszahlung aufgrund der geplanten Bremse nicht an, profitieren Mieterinnen und Mieter von den Entlastungen beim Gas gegebenenfalls erst mit der Nebenkostenabrechnung.

Was passiert im Dezember?

Im Dezember soll beim Gas die Abschlagzahlung für einen Monat komplett vom Staat übernommen werden.