Anders als die meisten anderen Bundesländer verzichtet Bayern auf 2G plus in Gaststätten (Symbolbild). Foto: imago images/Michael Gstettenbauer

Anders als fast alle anderen Bundesländer verzichtet Bayern auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Was gilt im Freistaat?

München - Bayern verzichtet anders als fast alle anderen Bundesländer auf schärfere Corona-Regeln für Gaststätten. Im Freistaat bleibt es dabei, dass Geimpfte und Genesene ohne zusätzlichen Test beziehungsweise ohne Auffrischungsimpfung in Restaurants gehen dürfen. Es gilt also weiterhin die 2G-Regel und nicht 2G plus, wie Bund und Länder vergangenen Freitag mehrheitlich vereinbart hatten.

Die bayerische Corona-Verordnung - dort ist für Gaststätten 2G vorgeschrieben - werde ohne besondere inhaltliche Änderungen verlängert, teile Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München mit. Jedenfalls „Stand heute“ bleibe man in der Gastronomie bei der 2G-Regel.

Bayern weicht hier neben Sachsen-Anhalt als einziges Bundesland von der Bund-Länder-Linie ab. Dafür bleiben – anders als in anderen Ländern – in Bayern Kneipen, Bars und Discos weiter ganz geschlossen.