Anfang Mai hat der Prozess gegen Marias Entführer in Freiburg begonnen. Dem 58- Jährigen werden die Entziehung Minderjähriger und schwerer sexueller Missbrauch von Kindern vorgeworfen. Foto: dpa

Im Fall von Maria H. aus Freiburg, die im Frühjahr 2013 als 13-Jährige mit einem 40 Jahre älteren Mann verschwand. Die italienische Polizei hatte das Paar kontrolliert, aber einen Abgleich mit der internationalen Fahndung unterlassen. Ihr Entführer steht in Freiburg vor Gericht.

Freiburg - Der im Frühjahr 2013 mit einem 40 Jahre älteren Mann verschwundene Freiburger Teenager Maria H. hätte wesentlich früher wieder gefunden werden können. Doch die italienische Polizei, die das ungleiche Paar drei Mal kontrolliert hatte, glich die Personalien der beiden nicht mit internationalen Fahndungsdaten ab. Dies gab ein Beamter des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg am fünften Verhandlungstag des Prozesses gegen den heute 58 Jahre alten Bernhard H. in Freiburg zu Protokoll, dem Freiheitsentzug und schwerer sexueller Missbrauch der minderjährigen Maria vorgeworfen wird. Der damals verheiratete Familienvater und die 13 Jahre alte Maria waren in der Nacht zum 5. Mai 2013 mit dem PKW zunächst nach Polen, später mit Fahrrädern über die Slowakei, Ungarn und Slowenien nach Italien gereist.

Es gab keinen Abgleich mit internationalen Fahndungsverfahren

Schon auf der Autobahn A 3 in Deutschland und dann in Polen kam das Paar unbeschadet durch Polizeikontrollen – in Polen trotz gefälschtem Kfz-Kennzeichen. Allerdings gab es da noch keine internationale Fahndung. Bei einer von drei Kontrollen in Italien notierte die Polizei die Personalien. Dass dabei kein Abgleich mit internationalen Fahndungsverfahren erfolgte, habe die deutsche Polizei „sehr überrascht“, erklärte der Zielfahnder der baden-württembergischen Kripo. Da seien „nicht unbedingt europäische Standards eingehalten worden“, erklärte der Beamte als Zeuge vor Gericht. Wann genau und wo die Kontrollen stattfanden, sagte er nicht. Erst, nachdem Maria H. volljährig war, löste sie sich von ihrem Begleiter, verließ Ende August 2018 die gemeinsame Wohnung auf der Insel Sizilien und kehrte nach Freiburg zurück. Wenige Tage später, am 7. September, wurde Bernhard H. von der italienischen Polizei in Sizilien verhaftet und später nach Deutschland überstellt. Auch über die genauen Umstände seiner Festnahme habe die italienische Polizei keine Mitteilung gemacht, beklagte der Beamte des Landeskriminalamtes in seiner Aussage. Der Prozess wird fortgeführt, das Urteil wird am 28. Juni erwartet.