Äußerlich ist das Label vergleichbar mit jenen, die sich auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern finden: Über ein Farbsystem werden die Anlagen in verschiedene Effizienzklassen eingruppiert, von A++ bis hin zur schlechtesten Klasse E. Foto: co2online gGmbH

Solange die alte Gastherme noch für wohlige Wärme sorgt, denken nur wenige Hausbesitzer über eine Modernisierung nach. Dabei kann moderne Brennwerttechnik einen schnellen und kostengünstigen Effizienzgewinn schaffen. Wir sagen, was es dabei zu beachten gilt.

Berlin/Stuttgart - Er gilt als Glücksbringer und sein Besuch kündigt sich meistens durch einen kleinen Zettel im Briefkasten an: Einmal im Jahr kommt der Schornsteinfeger. Und manchmal kehrt der Mann in Schwarz nicht nur den Kamin, sondern begutachtet auch die Heizungsanlage – „Feuerstättenschau“ heißt das im Amtsdeutsch. „Die Feuerstättenschau erfolgt zweimal innerhalb von sieben Jahren“, erklärt Stephan Langer vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks. Seit Beginn dieses Jahres sind die bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger verpflichtet, den Heizkessel dabei auch mit einem Energieeffizienzlabel zu versehen. Aber auch Heizungsbauer, Installateure und Energieberater können dieses verteilen. Einen Aufkleber erhalten alle Kessel, die bis einschließlich 1991 gebaut wurden.

Alles, was schlechter als B ist, gilt als ineffizient und veraltet

Äußerlich ist das Label vergleichbar mit jenen, die sich auf Kühlschränken, Waschmaschinen und Geschirrspülern finden: Über ein Farbsystem werden die Anlagen in verschiedene Effizienzklassen eingruppiert, von A++ bis hin zur schlechtesten Klasse E.

Aufschluss geben die bunten Etiketten nur darüber, wie effizient eine Anlage den verwendeten Brennstoff nutzt. Konventionelle Heizkessel werden dabei in die Klassen E bis B eingestuft, moderne Brennwertgeräte finden sich im grünen Klasse-A-Bereich wieder. Die als besonders zukunftsträchtig geltenden Hybridheizungen, die neben einem fossilen Energieträger auch eine oder mehrere erneuerbare Energien nutzen – beispielsweise in Form einer zusätzlichen Solarthermieanlage auf dem Hausdach – erhalten ein A+ oder A++. Alles, was schlechter als B ist, gilt als ineffizient und veraltet. Zusätzlich zum Label bekommt der Eigentümer eine Broschüre mit Infos zu Beratungsangeboten und staatlichen Förderungen.

Die Etikettierung kostet nichts

Für die Hauseigentümer ist das Labeling durch die Schornsteinfeger kostenlos und in den allermeisten Fällen auch mit keinerlei Verpflichtung verbunden. Lediglich für Öl- und Gaskessel, die älter als 30 Jahre sind, gilt unter bestimmten Bedingungen eine Austauschpflicht.

Zu viel darf man sich von der Etikettierung nicht erwarten, sagen Experten. So auch Ulrich König, Geschäftsführer des Energieberatungszentrums Stuttgart (EBZ): Denn Informationen über die individuellen Heizkosten oder darüber, ob die Heizung ordnungsgemäß funktioniert und zum Gebäude passt, sind auf ihnen nicht ersichtlich. Dazu bräuchte es eine Energieberatung, wie sie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg oder aber auch das EBZ anbietet.

Grundsätzlich ist die Klassifizierung nur dazu da, Besitzer in die Jahre gekommener Heizungsanlagen dafür zu sensibilisieren, sich mit einer Modernisierung zu beschäftigen. Dabei könnte eine neue Heizung die Heizkosten massiv senken.

Ist eine Heizung älter als 20 Jahre, lohnt es sich, sie auszutauschen

Von den in der aktuellen Schornsteinfegerstatistik erfassten 19,1 Millionen Öl- und Gasheizungen hierzulande sind 2,2 Millionen Anlagen älter als 26 Jahre und sieben Millionen älter als 17 Jahre. „In den meisten Fällen lohnt es sich, Heizungsanlagen, die älter als 20 Jahre sind, komplett auszutauschen“, sagt der Energieberater König. Das gilt auch für jene, die beim Etikett im orangenen oder roten Bereich eingeordnet sind.

Meistens bietet es sich bei einer Modernisierung an, beim bisherigen Energieträger zu bleiben und auf ein modernes und sparsames Brennwertgerät zu setzen. Schließlich sind Anschlüsse und Infrastruktur dann bereits vorhanden. Durch den Einbau eines Gas-Brennwertgeräts lässt sich der Brennstoffverbrauch um bis zu 30 Prozent senken. Das kommt auch Umwelt und Klima zugute.

Für die Kosten gibt es verschiedene Fördermittel

Für die Finanzierung gibt es verschiedene Förderprogramme, etwa als zinsvergünstigten Darlehen und Zuschüssen. Die KfW-Förderbank etwa unterstützt den Einbau eines Gas-Brennwertgeräts beim Kesseltausch mit zehn Prozent der Investitionskosten. Bei einer Investitionssumme von 10 000 Euro entspricht das also einem staatlichen Zuschuss in Höhe von 1000 Euro. Unter bestimmten Bedingungen ist auch ein 15-prozentiger Modernisierungszuschuss aus dem „Anreizprogramm Energieeffizienz“ der KfW drin.

Für eine Kombination aus einer Brennwerttherme und einer Solarthermieanlage kann zudem ein KfW-Darlehen zu einem Zinssatz von derzeit 1,05 Prozent beantragt werden. Zusätzlich bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) eine Extraförderung für Solarthermieanlagen von bis zu 2000 Euro. Wichtig dabei: Die jeweiligen Förderanträge müssen stets vor Beginn der Modernisierung gestellt werden – sonst sind sie ungültig. Über die Fördermittel hinaus lassen sich außerdem bis zu 1200 Euro der Handwerkerkosten bei der Einkommensteuererklärung als „haushaltsnahe Dienstleistungen“ absetzen.

Das raten die Experten Haus- und Wohnungseigentümer

Häuslebesitzer fragen – Experten antworten

Wer Heizkosten sparen will, muss oft erst einmal ordentlich investieren: In ein neues Dach, neue Fenster und eine wärmedämmende Fassade. Doch muss immer gleich alles ausgetauscht oder gedämmt werden, damit sich der Einsatz bezahlt macht? Der Umweltschutztechniker Christian Dunker von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Ulrich Fröhner vom DMB-Mieterverein Stuttgart, sowie Jörg Jessensky, Eva Philipp-Wuttke und Ulrich König vom Energieberatungszentrum Stuttgart (EBZ) beraten Haus- und Wohnungsbesitzer zu diesen Themen.

Ich möchte meine Heizung austauschen lassen – wie erfülle ich die Voraussetzungen für das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)?
Bei der Erneuerung der Heizung müssen laut EWärmeG 15 Prozent der Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugt werden. Das gelingt am besten, wenn man eine Pelletheizung oder Holzheizung einsetzt, oder aber in Solarthermie investiert. Letztere kann als Ergänzung zur Gas- oder Ölheizung eingebaut werden. Das EWärmeG wird aber auch erfüllt, wenn eine Wärmepumpe eingebaut wird oder die Ölheizung und Gasheizung mit Bioöl oder Biogas betrieben wird. Wobei hier zu bedenken ist, dass die Tarife für das Öl und das Gas teurer werden. Unter Umständen könnte die Gesetzesvorgabe auch erfüllt werden, wenn nur das Dach gedämmt wird – etwa mit zehn Zentimeter dicken Hartschaumplatten des Dämmstoffs Polyurethan (PUR). Eigentümer sollten aber eine U-Wert-Prüfung vornehmen lassen, eine Berechnung des Wärmedurchgangskoeffizienten. An diesem lassen sich auch die Dämmeigenschaften eines Bauteils ablesen. Dabei gilt: Je höher der U-Wert, umso schlechter ist die Dämmwirkung, je niedriger der U-Wert, umso besser die Dämmwirkung.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Sanierungsmaßnahmen bei der Heizung?
Inzwischen gibt es für Hausbesitzer eine ganze Reihe verschiedener Möglichkeiten, die energetische Gebäudesanierung zu finanzieren. Energieberater können bei der Sortierung der einzelnen Angebote helfen. Grundsätzlich gibt es aber einige wichtige Fördertöpfe, die fast immer greifen: Wer sich beispielsweise für eine neue Öl- oder Gasheizung entscheidet, kann Fördergeld bei der KfW-Förderbank abgreifen. Da kann man zwischen einem Zuschuss von bis zu 15 Prozent auf die Anschaffungskosten und einem zinsgünstigen Kredit mit einem Tilgungszuschuss wählen. Wer sich bei der Heizung für einen Wechsel auf erneuerbare Energieträger wie Holz, Erdwärme oder Sonne entscheiden hat, beantragt Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Diese kann man auch mit einem KfW-Kredit kombinieren. Es gibt aber auch regionale Fördermöglichkeiten: So bietet zum Beispiel die Stadt Stuttgart Haus- und Wohnungsbesitzern ein erweitertes Förderprogramm zur energetischen Gebäudesanierung an. Da kann bei einem Heizungsaustausch ein Zuschuss zwischen 200 und 2000 Euro zusammenkommen.
Bei Fassadendämmung wird immer behauptet, dass diese Schimmel fördert, brandgefährlich sei und die Entsorgung über den Sondermüll gehe muss. Stimmt das?
Tatsächlich verhindert eine Fassadendämmung eher die Schimmelbildung: Denn Schimmel entsteht nicht durch zu dichte Wände, sondern dann, wenn warme Raumluft mit hoher Luftfeuchtigkeit an kalten Außenwänden kondensiert. Eine fachgerechte Dämmung hält die Wände warm, deshalb sollte es hier eben gerade nicht zu Schimmel kommen. Dass Dämmplatten aus Polystyrol (PS) Feuer nicht standhalten, ist richtig. Wer eine Brandgefährdung ausschließen möchte, sollte bei der Fassadendämmung zu Steinwolle greifen. Diese ist unentflammbar. Auch muss eine Dämmung aus Steinwolle nicht als Sondermüll entsorgt werden. Was auch bei PS nicht der Fall ist: Denn die Kunststoffplatten werden in Müllverbrennungsanlagen entsorgt.
Ist es sinnvoll, erst einmal die Fenster zu erneuern, bis man sich dann an die Sanierung des kompletten Gebäudes wagt?
Eigentlich nicht. Wer die Fenster erneuert, sollte dies in Kombination mit der Fassadendämmung planen. Denn man kann dann die Fenster in die Dämmebene setzen und so lückenlos dämmen. Wer das Haus gleich von Anfang an richtig energetisch sanieren will, dem empfehlen Experten erst das Dach zu erneuern, dann die Fassade und die Fenster. Wer alles in einem Zug macht, hat trotz der zunächst anfallenden hohen Kosten Vorteile: Zum einen hat man dann nur einmal die Baustelle, zum anderen kann man die Möglichkeit einbeziehen, auf ein gutes Effizienzniveau zu kommen – und dafür einen Extra- Zuschuss der KfW zu bekommen.