Ab dem 14. Juni soll es laut Außenminister Heiko Maas keine allgemeine, weltweite Reisewarnung mehr geben. Steht meinem Urlaub im Ausland nun nichts mehr im Wege?

Es ist das bestimmende Thema in der derzeitigen Phase der Corona-Krise: Können die Deutschen noch in diesem Sommer ins Ausland in den Urlaub reisen? Bereits seit einigen Wochen scheint klar, dass zumindest ein Urlaub im Inland möglich sein wird, wenn auch mit Einschränkungen. Jetzt stellte Bundesaußenminister Heiko Maas (53, SPD) jedoch in Aussicht, dass auch die derzeit bestehende allgemeine Reisewarnung am 14. Juni nicht verlängert werden wird. Doch was bedeutet das konkret?

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Reisewarnung ist kein Reiseverbot

Was viele nicht wissen: Eine Reisewarnung ist generell kein Reiseverbot. Es sind lediglich Empfehlungen der Behörden. Die entscheidende rechtliche Grundlage münzt somit nicht auf den Aussagen des Auswärtigen Amtes, sondern auf die jeweiligen Einreisebestimmungen in die einzelnen Länder. Soll heißen: Auch jetzt, trotz allgemeiner Reisewarnung, dürfte man ins Ausland reisen, wenn die entsprechenden Grenzübergänge offen wären. Gleiches gilt auch für Flugreisen: Fliegt die Maschine und lässt mich das Zielland als Deutscher hinein, kann man rechtlich gesehen auch verreisen.

Warum gibt es dann überhaupt Reisewarnungen?

Die Rücknahme dieser Warnung hat also zunächst einmal keinerlei konkrete Auswirkungen auf die theoretische Möglichkeit seinen Urlaub im Ausland anzutreten. Doch wozu existieren dann überhaupt diese Reisewarnungen? Zum einen können sie zivilrechtliche Ansprüche bei der Stornierung von Reiseverträgen begründen: Bei bestehenden Reisewarnungen wird von einem Wegfall bzw. der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 und 651 BGB) ausgegangen.

Man kann also - zumindest in den allermeisten Fällen - von seinem Reisevertrag kostenlos zurücktreten. Zum anderen wird die Bundesrepublik bei bestehenden Reisewarnungen seinen Bürgern nicht helfen, in ihr Heimatland mithilfe von gecharterten Flugzeugen zurückzukehren. Man ist somit "selbst schuld", wenn man in einem Land trotz dieser Empfehlungen strandet.

Was hat das Auswärtige Amt nun vor?

Maas will nun aber diese allgemeinen Reisewarnungen umwandeln in Empfehlungen für einzelne Länder und diese an die dortigen Infektionsgeschehen anpassen. Noch liegen viele EU-Staaten im Clinch und haben sich bislang nicht auf ein gemeinsames Vorgehen bezüglich der Grenzöffnungen einigen können. Unterm Strich sollte aber jeder wissen, der in diesem Jahr noch ins Ausland verreisen will: Entscheidend sind die Grenzbestimmungen, nicht die Reisewarnungen. Ob ein Urlaub in einem Land mit bestehender Reisewarnung jedoch sinnvoll ist, muss der Einzelne selbst entscheiden. Das Risiko sollte einem bewusst sein.