Ein Mann fährt in Hannover auf einem Elektrotretroller des Herstellers Kumpan-electric. Foto: dpa

E-Scooter sollen bald legal im Straßenverkehr in Deutschland genutzt werden dürfen. Die einen sehen darin einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf öffentliche Verkehrsmittel. Doch die deutschen Versicherer gehen auf die Barrikaden. Die Gefahr für Fußgänger sei zu groß.

Berlin - Die deutschen Versicherer lehnen einem Medienbericht zufolge die Zulassung von E-Tretrollern mit einer Höchstgeschwindigkeit von 12 Stundenkilometern auf Gehwegen ab. Ein Aufprall mit diesem Tempo auf einen stehenden Fußgänger bedeute je nach Gewicht und konkreter Konstellation „eine Kraft von rund 150 kg, also sechs handelsüblichen Zementsäcken“, zitierte das Redaktionsnetzwerk Deutschland aus einer Stellungnahme des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Ältere Fußgänger besonders gefährdet

„Besonders ältere Personen sind schon allein durch einen Sturz potenziell von langwierigen Verletzungsfolgen betroffen. Insofern ist Zulassung der Nutzung auf Fußverkehrsflächen abzulehnen“, heißt es laut RND in der Stellungnahme für eine Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags an diesem Mittwoch.

Bundesverkehrsminister will E-Tretroller zulassen

Die Bundesregierung hat bereits eine Verordnung mit Regeln für den Einsatz kleiner Tretroller mit Elektromotor in Deutschland beschlossen. Vorher braucht es noch die Zustimmung des Bundesrates. Er entscheidet voraussichtlich am 17. Mai.

Die Pläne sehen vor, dass nur E-Roller, die schneller als 12 km/h sind, in der Regel auf Radwegen fahren sollen – und langsamere bis 12 km/h auf Gehwegen. Mehrere Länder, Fußgänger-Vertreter und Verkehrssicherheitsexperten warnen vor neuen Gefahren, wenn zusätzliche Gefährte auf die Bürgersteige kommen.

Ab zwölf km/h müssen E-Tretroller auf die Straße

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hat für eine baldige Zulassung von E-Tretrollern geworben und die Regeln gegen Bedenken verteidigt – vor allem zum Fahren auf Gehwegen. Die dazu geplante Verordnung solle „einen ausgewogenen Ausgleich zwischen der Einführung neuer Mobilitätslösungen und der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer“ schaffen, heißt es in einem Brief des Ressorts an die Verkehrsminister der Länder.

Das Bundesverkehrsministerium verteidigte in einem Schreiben an die Bundesländer, dass die langsameren Tretroller ab zwölf km/h und die schnelleren ab 14 Jahre zugelassen werden sollen. Ein völliger Verzicht auf Altersvorgaben wäre „ebenso unangemessen wie allzuhoch gegriffene Mindestalter“. Wie für elektrisch unterstützte Räder (Pedelecs) solle auch kein Mofa-Führerschein erforderlich sein.