Beim Blick in die Küche des Biergartens ist den Kontrolleuren die Lust auf ein frisch gezapftes Bier wohl vergangen. Foto: dpa

Unhygienische Zustände über Wochen: Der Pächter eines Biergartens im Westen des Rems-Murr-Kreises wird vom Amtsgericht Waiblingen deswegen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Waiblingen - Schleimige Reste an den Düsen der Gläserspülmaschine und dicke braune Fettablagerungen auf Dunstabzugshaube, Hähnchengrill und Deckenleuchten, die zudem mit Insekten verschmutzt waren: Nicht gerade ein appetitliches Bild, das sich Lebensmittelkontrolleuren vor rund zwei Jahren beim Besuch eines idyllisch gelegenen Biergartens im Westen des Rems-Murr-Kreises geboten hat. Hinzu kamen verdreckte Böden, Schimmelsporen am Kühlaggregat und Reste von alten Lebensmitteln in der Spüle.

Bei zwei weiteren Stippvisiten im August und im September 2016 stießen die Kontrolleure erneut auf „ekelerregende Zustände“, wie der zuständige Staatsanwalt am Mittwoch beim Prozess im Waiblinger Amtsgericht erläuterte. Dabei musste sich der Pächter des Biergartens wegen Vergehen gegen das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch verantworten. Der 50-jährige Gastronom hatte zuvor Einspruch gegen einen Strafbefehl eingelegt, laut dem er 120 Tagessätze à 50 Euro zahlen sollte. Bei einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen gilt man als vorbestraft.

Viel Geld in Renovierung gesteckt

„Mir ist es sehr unangenehm, hier zu sitzen“, sagte der Angeklagte, der in der Region Mitbetreiber mehrerer Lokale ist, zu der Richterin. Weil er an etlichen Firmen beteiligt sei, habe er wegen des großen Arbeitsaufkommens für den Biergarten einen Betriebsleiter einstellen müssen. Mit diesem habe er nach dem ersten und zweiten Besuch der Kontrolleure, die den neu eröffneten Biergarten unter die Lupe genommen hatten, Rücksprache gehalten und sich darauf verlassen, dass dieser – eine Führungskraft mit Erfahrung“ – gemeinsam mit seinem Team die Missstände beseitigen werde: „Mir wurde versichert, dass das behoben wurde.“

Da er im Jahr 2015 viel Geld in neue Geräte und die Renovierung des damals maroden Lokals gesteckt habe – der Angeklagte sprach von Investitionen in Höhe von mehr als 300 000 Euro – sei er davon ausgegangen, dass dort alles rund und sauber laufe. Über das erneut miserable Ergebnis der dritten Kontrolle Mitte September sei er daher äußerst verblüfft gewesen. „Nach dem dritten Mal hat es mich gesetzt“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Erst zu diesem Zeitpunkt sei er auf die Sache aber richtig aufmerksam geworden.

Diesen Zeitpunkt hielt die Richterin allerdings für zu spät. „Spätestens nach der zweiten Kontrolle hätten Sie selbst hinfahren und nach dem Rechten sehen müssen“, sagte sie zu dem Angeklagten, der seinen Angaben nach seit dem Jahr 1990 selbstständig in der Gastronomie tätig ist. Angesichts zweier solcher Beanstandungen dränge sich doch auf, „dass der Betriebsleiter es nicht gut macht“. Notfalls, so argumentierte die Richterin, „hätten Sie halt mal für vier Wochen den Biergarten zumachen müssen.“ Er wolle nicht jammern und sei auch einsichtig, aber einen Biergarten zu leiten sei „verdammt schwierig“, antwortete darauf der Angeklagte. „Es ist schwer, Personal dafür zu finden, daher herrscht immer ein Defizit.“

Job bisher „ohne Beanstandung“ ausgeübt

Seinen Job habe sein Mandant in fast 30 Jahren „ohne Beanstandung“ ausgeübt, die Ausstattung des Biergartens habe er erneuert und gutes Personal eingestellt, argumentierte der Rechtsanwalt des Angeklagten. Er halte die 120 Tagessätze für nicht angemessen. „Ich plädiere nicht auf Freispruch, aber mehr als 90 Tagessätze gefährden die Existenz meines Mandanten.“

Es sei nachvollziehbar, dass der Angeklagte nicht ständig vor Ort sein könne, sagte der Staatsanwalt. Er schlug angesichts der Tatsache, dass die Verfahren gegen einige Mitarbeiter gegen die Zahlung von Geldbußen eingestellt worden waren, die Möglichkeit vor, den Angeklagten nur wegen des dritten Vergehens zur Verantwortung zu ziehen. Das Urteil lautete schließlich: 60 Tagessätze zu 100 Euro – was den Angeklagten zwar die gleiche Summe wie ursprünglich kostet, ihm aber einen Eintrag ins Führungszeugnis erspart.