Der Angeklagte soll in der Ostukraine für eine pro-russische Miliz im Einsatz gewesen sein. (Symbolbild) Foto: dpa/Roman Pilipey

Mit der Kalaschnikow in der Hand soll ein 42-Jähriger aus Schorndorf in der Ostukraine für eine pro-russische Miliz gekämpft haben. Zum Prozess vor dem Landgericht erscheint er lallend und mit Alkoholfahne.

Schorndorf/Stuttgart - „Entschuldigen sie..., ich wusste nicht..., ich schwöre...“ – in etlichen Varianten wiederholen sich die halb gelallten, halb gekicherten Einwürfe. Immer wieder erhebt sich der 42-Jährige vor der 18. Großen Strafkammer von seinem Sessel – dabei ist es ihm egal, ob gerade die Vorsitzende Richterin und die Staatsanwältin das Wort hat.

Am Ende der nur 20-minütigen Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart macht die Richterin Manuela Haußmann quasi kurzen Prozess. In sechs Jahren sei es ihr noch nie untergekommen, dass ein Angeklagter derart „stockbesoffen“ und mit bis auf die Richterbank wehender Alkoholfahne aufgekreuzt sei. Sie setzt die Verhandlung gegen den Mann, dem die Teilnahme am gewaffneten Konflikt auf der Krim und in der Ostukraine vorgeworfen wird, kurzerhand ab. Es wird einen neuen Gerichtstermin geben – „und ich sage ihnen, da erscheinen sie stocknüchtern, sonst werden sie mich kennenlernen“, droht die Juristin.

Der Angeklagte soll für das berüchtigte Sparta Bataillon gekämpft haben

Immerhin wird in der Verhandlung vor der Staatsschutzkammer zunächst noch die Anklage verlesen. Und die hat es durchaus in sich. Laut dieser ist der aus Serbien stammende Schorndorfer Ende 2014 erstmals nach Russland gereist, um über Moskau nach Rostow zu gelangen – in ein Basiscamp derer, die aufseiten der russische Milizen am Krieg um Krim und Ostukraine beteiligt waren. Ohne Kampfausbildung sei er dort allerdings zunächst nur als Küchenhilfe und Putzkraft im Einsatz gewesen.

Anfang 2015 habe er dann an Ausbildungen an Waffen teilgenommen – unter anderem an einer als Kriegswaffe geltenden Kalaschnikow. Als Angehöriger des Sparta Bataillon (einer Einheit, der diverse Kriegsverbrechen bei der Schlacht um Illovaisk und den Flughafen Donezk vorgeworfen werden; Anmerkung der Redaktion) habe er dann später auch – mit Kalaschnikow – Wache gestanden und am Kriegsgeschehen teilgenommen. Angeklagt sind deshalb mehrere Fälle staatsgefährdender Straftaten. Schließlich habe der Schorndorfer an einem Konflikt mitgewirkt, bei dem viele Menschen ums Lebengekommen sind. Außerdem geht es eben wegen der Führung einer Kalaschnikow um verschiedene Verbrechen im Sinne des Kriegswaffenkontrollgesetzes.

Angeklagter in der Verhandlungspause: „Ich bin doch kein Söldner“

Nach insgesamt drei Aufenthalten im Kriegsgebiet sei der 42-Jährige, so die Staatsanwältin, schließlich Mitte 2015 nach einem Streit mit Vorgesetzten nach Deutschland zurückgereist. Einen weiteren Versuch des Mannes, wieder in das Kriegsgebiet aufzubrechen, habe Anfang Oktober jenes Jahres die Polizei am Stuttgarter Flughafen unterbunden – sie untersagte dem schwäbischen Milizionär die Ausreise zur weitere Kriegsteilnahme.

Die von der Richterin verfügte Unterbrechung zur Besprechung nutzt der Angeklagte im Gerichtssaal, um im halblauten Selbstgespräch sein Unverständnis für die juristische Aufregung zu verkünden. „Ich habe doch kein Geld bekommen, ich bin kein Söldner“ murmelte er. Und ließ Dinge verlauten wie: er sei letztlich in einer Art humanitären Hilfe unterwegs gewesen. „Ich dachte, ich täte was Gutes“. Kalaschnikow? „Da hatten wir gar nicht genug, die mussten wir ja teilen und Wache stehen muss immer jemand.“

Den wirren Reden des 42-Jährigen macht die Richterin dann – abrupt und sichtlich in Rage – ein Ende. Sie habe, das gibt sie dem vollkommen betrunkenen Angeklagten mit, bisher versucht, eine Lösung zu finden, die gut für ihn sei. Dies könne sich in der nächsten – nüchternen – Verhandlung aber gewaltig ändern.