Facharbeiter werden knapp. So sehr, dass der Mangel zur Wachstumsbremse wird. Deshalb legt die Bundesregierung ein Gesetz für den Zuzug von Fachkräften aus dem Ausland vor. Foto: dpa-Zentralbild

Nach heftigem Widerstand aus den Reihen der Unionsfraktion verständigt sich eine Ministerrunde auf eine Reihe von Verschärfungen beim Zuzug von Fachkräften.

Berlin - Die Bundesregierung hat eine Einigung über das lange umstrittene Thema der Fachkräftezuwanderung erzielt. Nach Informationen unserer Zeitung haben sich die Bundesminister Horst Seehofer (Inneres, CSU), Hubertus Heil (Arbeit, SPD), Peter Altmaier (Wirtschaft, CDU), Olaf Scholz (Finanzen, SPD) sowie Kanzleramtsminister Helge Braun (CDU) nach Verhandlungen darauf verständigt, zwei Gesetze vorzulegen. Damit sollen die Bereiche Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland und Duldung von abgelehnten Asylbewerbern in Beschäftigung sachlich voneinander getrennt werden. Vorausgegangen waren heftige Debatten in der Unionsfraktion. Deren Innen- und Wirtschaftspolitiker hatten Innenminister Horst Seehofer vorgeworfen, sein ursprünglicher Gesetzentwurf begünstige die Einwanderung in Sozialsysteme.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf wird verschärft

In einigen wichtigen Punkten sieht die Einigung nun verschärfte Anforderungen für die Zuwanderung nach Deutschland vor. So können nur junge Menschen unter 25 Jahren nach Deutschland kommen, um hier einen Ausbildungsplatz zu suchen. Sie müssen Deutschkenntnisse auf dem hohen Niveau B2 nachweisen und einen Schulabschluss an einer deutschen Auslandsschule oder einen Abschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt, besitzen. Die Minister haben sich auch darauf verständigt, dass Zuwanderungssperren für Länder verhängt werden können, aus denen ein erheblicher Anstieg offensichtlich unbegründeter Asylanträge vorliegt. In einem weiteren Gesetz soll festgelegt werden, dass in der Zeit der Arbeits- oder Ausbildungsplatzsuche kein Kindergeld an die Suchenden ausgezahlt wird.

Das Gesetz, das die Duldungsfälle für eigentlich abgelehnte Asylbewerber regelt, legt nun eine Reihe strenger Bedingungen für eine Beschäftigungsduldung fest: Dazu zählt eine „Vorduldung“ von mindestens 12 Monaten, eine Vorbeschäftigung von 18 Monaten mit 35 Wochenstunden. Außerdem muss ein Jahr vor Beantragung der Beschäftigungsduldung der Lebensunterhalt eigenständig erbracht worden sein.

Pfeiffer wehrt sich gegen Kritik

Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, bezeichnete die Einigung als „einen Schritt in die richtige Richtung“. Pfeiffer hatte sich in einem Protestbrief zusammen mit dem innenpolitischen Sprecher, Mathias Middelberg, an Seehofer gewandt. Darin wurde der Gesetzentwurf als „nicht zustimmungsfähig“ bezeichnet. Pfeiffer wurde daraufhin von den baden-württembergischen Arbeitgebern heftig kritisiert. Im Gespräch mit unserer Zeitung reagierte Pfeiffer am Freitag auf diese Kritik. „Das Anwerben echter Fachkräfte ist ein originäres Thema der CDU“, sagte er. „Aber die Wirtschaft hat nichts davon, wenn statt Fachkräften wenig qualifizierte Menschen kommen.“ Deshalb gebe es nach wie vor aus seiner Sicht „weiteren Gesprächsbedarf“.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut steht hinter Seehofer

Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) hat sich im Gespräch mit der StZ klar hinter Seehofer gestellt. Dessen Gesetzentwurf sehe „viele wichtige Verbesserungen vor, die die Einwanderung von Fachkräften außerhalb der EU deutlich erleichtern“. Sie nannte das Zuwanderungsgesetz „ein wirtschaftspolitisches Topthema“. Für die Betriebe werde die Suche nach Fachkräften „immer mehr zum Wachstumshemmnis“. Ministerpräsident Winfried Kretschmann ist der Gesetzentwurf der großen Koalition an einigen Stellen zu restriktiv. Er vermisse eine Regelung für Geringqualifizierte.

– Kretschmann ist unzufrieden