Wie viel Last und Gewicht verträgt ein Balkon eigentlich? Wie schwer sind Blumenbeete, Mobiliar oder Planschbecken? Offensichtlich verschätzen sich da viele – wie ein spektakulärer Unfall zeigt.

Stuttgart - Sechs Menschen sind mit dem Schrecken und einigen Blessuren gerade noch einmal glimpflich davongekommen – doch nach dem Einsturz eines Balkons am Sonntag im Stuttgarter Westen droht dem Hausbesitzer nun weiteres Ungemach. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung. „Es ist ziemlich wahrscheinlich, dass das Gewicht eines gefüllten Swimmingpool die Ursache gewesen ist“, sagt Polizeisprecherin Monika Ackermann.

Wie ein Kartenhaus ist am Sonntag kurz vor 18 Uhr der sieben Meter lange und 3,5 Meter tiefe Holzbalkon eines Wohn- und Geschäftsgebäudes an der Esperantostraße beim Westbahnhof eingestürzt. Ein darunter geparkter Transporter dürfte Schlimmeres verhindert haben. Auf dem Fahrzeugdach schlug nämlich eine Seite der Balkon-Querstreben ein und fing die Wucht etwas ab. Sechs Bewohner im Alter von 21 bis 54 Jahren rutschten mitsamt einem 70 Zentimeter hohen Pool mit Drei-Meter-Durchmesser auf einer Schräge vom ersten Stock gut vier Meter in die Tiefe. Der Schaden wird von der Polizei auf etwa 100 000 Euro geschätzt.

Das unterschätzte Gewicht von Wasser

Für das Baurechtsamt ist der Fall recht eindeutig. „Laut Norm muss ein Balkon eine Last von umgerechnet 400 Kilo pro Quadratmeter aushalten“, sagt der stellvertretende Amtsleiter Rainer Grund. Mit einem Pool sei man allerdings schnell jenseits der Grenzen. Ein Kubikmeter Wasser entspreche schon dem Gewicht von 1000 Kilo. Bei dem besagten Pool von der Esperantostraße seien also bis zu 700 Kilo pro Quadratmeter Last zu erwarten – „und da reden wir noch nicht von dem Gewicht der anwesenden Personen und des Pools selbst“, so Grund. Ein städtischer Baukontrolleur ist am Montag an die Unglücksstelle ausgerückt – allerdings nur zur Überprüfung der Absicherungen der Balkonzugänge im ersten Stock. Die Feuerwehr sorgte dafür, dass die entsprechenden Ausgänge verschlossen wurden. Mit Bauzäunen wurden außerdem die betroffenen Flächen vor dem Haus abgesperrt.

Ein Bußgeld seitens der städtischen Behörde hat der Eigentümer des Gebäudes, in dem Betriebsräume zweier Handwerksbetriebe untergebracht sind, wohl nicht zu befürchten: „Das wäre nur der Fall, wenn etwa eine notwendige Genehmigung nicht eingeholt worden wäre“, sagt Rainer Grund.

Dass die Last von Wasser unterschätzt werde, sei kein Einzelfall, so der Mann vom Baurechtsamt. In einem anderen Fall habe ein Hausbesitzer ein großes Aquarium in der Wohnung installieren wollen – auch mit einer viel zu hohen Last für den Boden. Man habe den Eigentümer noch rechtzeitig von der Idee abbringen können.

Geparkter Transporter verhindert Schlimmeres

Der Handwerker, dessen Transporter unversehens zu einer Stütze für den heruntergebrochenen Balkon wurde, ist eher betroffen als verärgert über die Verursacher. „Gott sei Dank hat es keine Schwerverletzten gegeben, sondern nur einen Sachschaden“, sagt er, „und für so etwas gibt es immer eine Lösung.“ Niemand mache so etwas mit Absicht, sagt er. Für die Betroffenen sei dies ein Albtraum. Es habe wohl auch reichlich Glück im Unglück eine Rolle gespielt, weil zufällig sein Transporter mit Hochdach unterm Balkon abgestellt gewesen sei und damit vermutlich noch so manches verhindert habe. Den Ausfall des Firmenfahrzeugs „haben wir nun anders geregelt“, so der Betroffene.

Die Polizei ermittelt, ob die Überlastung des Balkons „vorhersehbar und vermeidbar“ gewesen sei, sagt Polizeisprecherin Ackermann. Die Staatsanwaltschaft verzichtete für die strafrechtlichen Ermittlungen vorerst darauf, einen Sachverständigen einzuschalten – zumal die Ursache, warum die Statik nachgegeben habe, doch recht offensichtlich sei. Für die Polizeisprecherin ist der Fall letztlich ein mahnendes Beispiel: „Man darf nicht unterschätzen, dass auch Wasser ein Gewicht hat.“