Mit der Einschulung noch ein Jahr warten? Den Willen der Eltern umzusetzen, soll weniger bürokratisch werden. Foto: picture alliance/dpa

Der Stichtag für die Einschulung soll vorverlegt werden. Katrin Göltenboth aus Bretzfeld hatte dazu eine Online-Petition gestartet. Warum sie die Veränderung für notwendig hält und was andere Eltern denken.

Stuttgart - Katrin Göltenboth freut sich. Der Bildungsausschuss des Landtags möchte den Stichtag für die Einschulung vorziehen. Das fordert Göltenboth schon seit einigen Monaten. Im Februar hatte sie deshalb mit zwei anderen Frauen im Netz die Petition „Stoppt die Früheinschulung in Baden-Württemberg!“ gestartet. Bis Anfang Juni unterschrieben in Baden-Württemberg etwa 21.500 Menschen. „Wir sind jetzt ganz arg glücklich“, sagt Göltenboth über die Nachricht aus dem Landtag.

Derzeit gilt in Baden-Württemberg der 30. September als Stichtag. Wenn Eltern nicht wollen, dass ihr Kind im selben Jahr eingeschult wird, auch wenn es vor dem Stichtag sechs Jahre alt geworden ist, müssen sie dafür einen Antrag auf Rückstellung stellen. Über den Antrag entscheidet der Grundschulleiter.

„Will mein Kind nicht dem Rektor vorführen“

Am Donnerstag hat sich nun der Bildungsausschuss des Landtags dafür ausgesprochen, den Stichtag auf den 30. Juni vorzuziehen. Ein entsprechender Beschlussantrag von Grünen, CDU, SPD und FDP wurde mit einer Enthaltung angenommen. Zum Schuljahr 2020/2021 könne die neue Regelung in Kraft treten, hieß es. Das Kultusministerium werde eine notwendige Änderung des Schulgesetzes ausarbeiten und dem Landtag vorlegen.

„Wir freuen uns sehr“, sagt Göltenboth, die insgesamt drei Kinder hat. Sie glaubt, dass die Veränderung notwendig ist. „Ich möchte selbst entscheiden und will mein Kind nicht dem Rektor oder Ärzten vorführen.“ Zahlen des Kultusministeriums lassen hingegen daran zweifeln, dass die Rückstellung bislang ein Problem war. Im Schuljahr 2018/2019 wurden nur 1,5 Prozent der Anträge abgelehnt. Das zeigt eine Erhebung des Kultusministeriums. 10.240 Anträge gab es, 153 wurden von den Grundschulen abgelehnt. 193 Anträge wurden darüber hinaus von den Erziehungsberechtigen zurückgezogen.

Kultusministerium hält Kritik für unbegründet

Doch Göltenboth kritisiert, dass die Informationslage an den Grundschulen bislang nicht einheitlich gewesen sei. „Ich habe bei der Petitionsarbeit viele Familien kennen gelernt, denen ihre Grundschule gesagt hat, dass eine Rückstellung nicht möglich sei“, sagt die 32-Jährige. Zudem glaubt sie, dass Kinder bei einem Rückstellungsantrag psychologisch leiden könnten. „Kinder bekommen das ja mit und hören dann: Sie sind nicht schulreif, müssen warten und sind eben noch nicht reif genug. Das wollen wir den Kindern ersparen.“

Eine Sprecherin des Kultusministeriums kann die Kritik nicht nachvollziehen. „Das Thema Rückstellung ist absolut kein Tabu-Thema. Das ist ein offizielles Thema, zu dem man an vielen Stellen Informationen findet“, sagte die Sprecherin unserer Zeitung. Beschwerden von Eltern, dass sie an ihrer Grundschule falsch informiert worden sei, liegen dem Ministerium nicht vor. Das Prozedere bei einem Rückstellungsantrag bestehe nicht nur aus einem einzigen Termin beim Rektor, sondern aus einer Reihe von Gesprächen mit allen Beteiligten. Dabei könnten Grundschulleiter auch Einschätzungen von Fachleuten wie einem Kinderarzt hinzuziehen, sagt die Sprecherin.

Was sagen Eltern, deren Kinder nächstes Jahr eingeschult werden?

Falls die Änderung kommt, wird Marlene Selz aus Stuttgart im kommenden Schuljahr betroffen sein. Ihr Sohn hat Ende Juli Geburtstag. Er würde dann von einem sogenannten „Muss-Kind“ zum „Kann-Kind“. „An unserer Entscheidung, ihn nächstes Jahr einzuschulen wird sich aber nichts ändern“, sagt Selz.

Ihr Sohn sei schon in der Kita immer der Jüngste gewesen, komme aber gut mit und auch seine Freunde gingen kommendes Jahr in die Schule. Die 34-Jährige beobachtet aber auch, dass unter Eltern offenbar teilweise sehr unterschiedliche Informationen zum Thema Rückstellung kursierten. „Von einer Mutter habe ich gehört, einen Rückstellungsantrag durchzukriegen sei sehr schwierig“, sagt Selz. „Eine andere behauptete genau das Gegenteil.“

Gelegen kommt die geplante Änderung für Elke Heizmann aus Stuttgart. Ihr Sohn hat Mitte August Geburtstag. „Ich glaube, ich hätte keinen Rückstellungsantrag gestellt. Das lag mir schon ein bisschen im Bauch“, sagt die 41-Jährige. Falls der Antrag nun nicht mehr nötig sein sollte, werde sie mit der Einschulung ihres Sohnes eher noch ein Jahr warten. Generell, sagt Heizmann, sei der richtige Zeitpunkt für die Einschulung aber unmöglich pauschal zu bestimmen. „Jedes Kind ist anders.“