Wer darf mit diesem Erstklässler zur Einschulungsfeier? Foto: dpa/Ralf Hirschberger

Die Grundschulen müssen die Einschulungsfeiern gemäß der Coronaverordnung ausrichten – manche sind dabei strikter, als es das Ministerium verlangt. Bei einigen Eltern regt sich deshalb Unmut.

Stuttgart - Wer erinnert sich nicht an seine Einschulung, und sei es auch nur durch das alte Foto, das einen als Kind mit der Schultüte zeigt? Meist erinnert man sich auch an gemischte Gefühle: die Furcht vor dem Neuen, aber auch den Stolz, nun ein Schulkind zu sein. Auf jeden Fall ein wichtiger Tag – ein Fest, an dem die ganze Familie teilhatte.