Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hält Grenzkontrollen in der Corona-Krise weiterhin für notwendig. (Archivbild) Foto: dpa/Boris Roessler

Der Bundesinnenminister möchte die Kontrollen an Deutschlands Grenzen verlängern. Kritik kommt aus den Grenzregionen und von der CDU.

Berlin - Die von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geplante Verlängerung der wegen der Corona-Pandemie angeordneten Kontrollen an deutschen Grenzen stößt bei einigen CDU-Politikern aus der Grenzregion auf Kritik. Die baden-württembergischen Bundestagsabgeordneten Andreas Jung und Felix Schreiner sprachen sich in einer nicht-öffentlichen Stellungnahme für eine Öffnung der Grenze zur Schweiz nach dem 4. Mai aus. Zur Begründung führten sie unter anderem an, „das Risiko ist überall gleichermaßen“.

Der ebenfalls aus Baden-Württemberg stammende CDU-Innenpolitiker Armin Schuster stellte sich dagegen hinter Seehofer, der die Kontrollen an den Grenzen zu Frankreich, Österreich, Dänemark, Luxemburg und der Schweiz bis zum 15. Mai verlängern will. Er sprach sich jedoch dafür aus, die Zahl der Grenzübergänge, über die eine Einreise nach Deutschland für bestimmte Gruppen möglich ist, zu erhöhen. Vorausgesetzt das Infektionsgeschehen stehe nicht dagegen, könnte man das Grenzregime dann ab Mitte Mai schrittweise lockern „im Gleichschritt mit der Lockerung der Kontaktbeschränkungen im Inland“, sagte Schuster der Deutschen Presse-Agentur.

Kontrollen gibt es seit Mitte März

Die Kontrollen waren Mitte März angeordnet worden, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Menschen, die weder Deutsche noch dauerhaft hier ansässig sind, dürfen seither nur noch aus einem „triftigen Reisegrund“ nach Deutschland kommen. Einreisen dürfen etwa EU-Bürger, die durch Deutschland in ihr Heimatland reisen oder Lastwagenfahrer. Die Einreise ist zudem auf bestimmte Grenzübergänge beschränkt. Seit dem 10. April müssen sich zudem fast alle Rückkehrer in Deutschland nach einem mehrtägigen Auslandsaufenthalt für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben.

Das Bundesinnenministerium hatte in einer Weisung an die Bundespolizei vom 17. April klargestellt, dass ausländischen Ehegatten und eingetragene Lebenspartner in jedem Fall die Einreise gestattet werden muss. Wer in einer nicht eingetragenen Beziehung lebt, kann versuchen seinen Reisegrund gegenüber dem Bundespolizisten an der Grenze anders glaubhaft zu machen.