Eine Kiste Wein aus Südfrankreich oder eine Digitalkamera aus Asien: Viele Ferienreisende gehen auf Schnäppchenjagd. Das macht Spaß, kann manchmal aber auch Risiken bergen.

Stuttgart - Eine Kiste Wein aus Südfrankreich, ein Strandstuhl aus Spanien oder eine Digitalkamera aus Asien: Viele Ferienreisende gehen auf Schnäppchenjagd. Das macht Spaß, kann manchmal aber auch Risiken bergen. Euro-Info Verbraucher hat Routine im Preisvergleich.

Der grenznahe Ableger der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Kehl untersucht regelmäßig, was Artikel dies- und jenseits des Rheins kosten und wo die Konsumenten in Nachbarstaaten sparen können. Das nutzt vor allem den Bewohnern der Region Oberrhein. Franzosen strömen zu den deutschen Lebensmittel- und Elektrodiscountern, während sich die Deutschen im Elsass mit Kaffee, frischem Fisch und Arzneimitteln eindecken und bei der Gelegenheit gleich den Autotank füllen. Auch Urlauber nutzen immer intensiver die Chancen des freien Warenverkehrs und decken sich im Ausland gezielt mit bestimmten Waren ein.

Besonders spannend ist der Preisvergleich bei global ausgerichteten Anbietern mit viel Kundschaft, wie beispielsweise Ikea mit 253 Filialen in 36 Ländern, weshalb die Verbraucherschützer in Kehl dieses Jahr die Kataloge "Küchen 2009" sowie den französischen Bruder "Cuisines 2009" gegenübergestellt haben. Das war nicht schwer, denn die Darstellungen stimmen (fast) überein, außerdem wurden nur identische Waren verglichen. Ergebnis des Preisvergleichs von 93 Produkten: Vor allem für Franzosen dürfte ein Einkauf im Freiburger Ikea-Küchenstudio lohnen.

Hier wurden Unterschiede von mehr als 50 Prozent für identische Produkte mit derselben Referenznummer gefunden. So kostet ein bestimmter Kühlschrank in Deutschland mit 1299 Euro stolze 653 Euro weniger als in Frankreich. Überhaupt sind Elektrogeräte hierzulande günstiger, wohingegen technisch weniger aufwendige Artikel, etwa Zubehör und Einbauspülen, beim westlichen Nachbarn günstiger zu haben sind. Allerdings fahren die Schnäppchenjäger nur dann günstiger, wenn sie die Artikel gleich ins Auto packen. Müssen größere Teile über die Grenze geliefert werden, sollte man sich besser nach den Lieferkosten erkundigen, denn die legt nämlich laut der Ikea-Deutschland-Zentrale jeder Standortbetreiber selbst fest, und sie können den Preisvorteil rasch schmälern.

Leistungen vergleichen: "Europa kann Verbrauchern spürbare Vorteile im täglichen Leben bringen, wenn sie Preise von Land zu Land vergleichen und die Vorteile nutzen", erklärt Charlotte Geiger von Euro-Info Verbraucher. Gleiches kann auch für die Türkei oder für Nordamerika gelten, wobei der Vergleich durch Devisenumrechnung und Währungsschwankungen erschwert wird. Allerdings müssen die Kunden auch wachsam sein und systematisch darauf achten, ob die Qualität oder das Gewicht der Ware möglicherweise geringer ist - "denn diese können einen Preisunterschied durchaus rechtfertigen". Will heißen: Ist ein Artikel im Ausland günstiger, kann das auch am abgespeckten Innenleben liegen. Wer den Urlaub zur Schnäppchenjagd nutzt, sollte deshalb gerade bei Elektroartikeln auf Leistung und Zubehör achten sowie auf eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache.

Achtung Zoll: Nicht vergessen sollte man, dass der Zoll nur dann nicht zuschlägt, wenn das Erstandene für den persönlichen Gebrauch bestimmt ist und nicht weiterverkauft wird. Aus EU-Ländern sind das immerhin noch zehn Liter Spirituosen, 90 Liter Wein, zehn Kilo Kaffee oder ein voller Tank Benzin plus 20 Liter im Reservekanister. Wird's mehr, müssen die Einkaufstouristen glaubhaft nachweisen, dass die Artikel nur für den Eigenbedarf bestimmt sind.

Fehlerhafte Ware: Ein dickes Problem beim Vor-Ort-Kauf im Ausland bekommen Kunden, wenn das Produkt nicht hält, was es verspricht. Wie in Deutschland ist auch bei den europäischen Nachbarn ein Umtausch meist ausgeschlossen. Nimmt der Händler den Artikel trotzdem zurück, dann aus reiner Kulanz. Anspruch auf Nachbesserung haben Kunden nur bei einem Mangel. "Grundsätzlich gilt das Gewährleistungsrecht des Landes, in dem man einkauft", erklärt Jutta Gurkmann von der Europäischen Verbraucherzentrale (EVZ) in Kehl. Funktioniert also die Digitalkamera nicht, die man in Madrid erstanden hat, sollte man den Mangel beim dortigen Händler reklamieren. Viele Touristen dürften allerdings Probleme bekommen, einen Mangel in spanischer Sprache geltend zu machen und die Antwort zu verstehen. In solchen Fällen können sie sich an die europäische Schiedsstelle der Kehler Berater wenden (siehe Info), die den Fall an die zuständige Verbraucherorganisation vor Ort weiterleitet. Auch hier gilt: Nicht allzu lange warten. Einige EU-Staaten, darunter Italien, haben eine Reklamationsfrist von zwei Monaten eingeführt. "Da heißt es schnell handeln nach der Rückkehr", rät Jutta Gurkmann.

Einkaufen im Netz: Gut bedient fühlen sich Onlinekunden, die grenzüberschreitend ordern. "Von den großen Versandhäusern haben wir wenig Beschwerden", sagt die Expertin. Die meisten Probleme entstünden, wenn die Ware per Vorauskasse bezahlt, aber nie ausgeliefert wurde oder wenn die Ware nicht den Erwartungen entspreche und die Käufer vergeblich auf eine Rückerstattung warteten. Einigermaßen sicher fahre man mit der Faustregel: Wenn ein Schnäppchen winkt, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass sich im Web viele Betrüger tummeln. "Bietet einer einen fast neuen Audi TT für 6800 Euro an und erzählt dazu eine herzerweichende Geschichte, sollte man besser auf Abstand gehen."

Läuft beim grenzüberschreitenden Online-Kauf etwas schief, können Verbaucher die vor kurzem eingerichtete Internet-Seite Online-Schlichter Baden-Württemberg kontaktieren (http://www.online-schlichter.de), die bereits Erfolge vorweisen kann. Wochenlang wartete etwa Monika L. vergeblich auf ihre online bestellte Digitalkamera. Dann widerrief sie den Kaufvertrag. Doch auch die bereits geleistete Zahlung kam nicht zurück. Sie wandte sich an die Online-Schlichter, die daraufhin mit dem Unternehmen Kontakt aufnahmen. Binnen kurzer Zeit bekam Monika. L. den Betrag zurücküberwiesen. Bedingung für die Hilfe der Online-Schlichter: Der Kunde oder der Händler muss aus Baden-Württemberg kommen. Denn das Pilotprojekt wird vom Land unterstützt.