Das Gesetz betrifft rund 26 000 Prostituierte im Südwesten und tritt am 1. November in Kraft. Foto: dpa

Das Gesetz zum Schutz Prostituierter ist am Mittwoch mit großer Mehrheit im baden-württembergischen Landtag verabschiedet worden. Nur einige AfD-Abgeordneten enthielten sich bei der Abstimmung im Plenum in Stuttgart.

Stuttgart - Der Landtag hat am Mittwoch fast einstimmig Regelungen zum Schutz Prostituierter verabschiedet. Nur einige Abgeordneten der AfD enthielten sich bei der Abstimmung im Plenum in Stuttgart. Das Gesetz sieht vor, dass Sexarbeiterinnen sich anmelden und diesen Nachweis bei sich tragen müssen. Zudem sind für sie allgemeine sowie regelmäßige Gesundheitsberatungen vorgesehen. Betreiber von Bordellen brauchen eine Erlaubnis, für die sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen müssen.

Verantwortlich für die Umsetzung des Schutzgesetzes sind die Stadt- und Landkreise. Aus deren Sicht ist das Gesetz ein Sparmodell. „Der Akzent liegt eher beim Sparen als beim Schutz der Prostituierten“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages, Alexis von Komorowski, der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart.

Das Gesetz betrifft rund 26 000 Prostituierte im Südwesten und regelt die Ausführung eines Bundesgesetzes, das bereits seit Juli 2017 gilt. Es tritt am 1. November in Kraft.