Für ihre Einbruchserie im Rems-Murr-Kreis werden die Täter vergleichsweise glimpflich bestraft. Foto: dpa

Zwei Einbrecher werden vor dem Stuttgarter Landgericht zu zuvor abgesprochenen Strafen verurteilt. Der Ankläger trägt den Deal mit, seine Überzeugung ist aber eine andere.

Stuttgart/Rems-Murr-Kreis - Das Urteil vor dem Stuttgarter Landgericht ist nach einer Verständigung der Verfahrensbeteiligten am ersten Verhandlungstag letztlich keine Überraschung gewesen. Dennoch machte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer keinen Hehl daraus, dass er mit der zu erwartenden Strafe für die beiden wegen schweren Bandendiebstahls Angeklagten kaum einverstanden sein würde: „Ihnen hätte gut zu Gesicht gestanden, Sie wären auf die Knie gefallen und hätten der Kammer gedankt“, sagte er zu den 24 und 26 Jahre alten Männern auf der Anklagebank.

Anklage wird deutlich reduziert

Ursprünglich war den beiden Männern vorgeworfen worden, im vorvergangenen Jahr zusammen mit zwei weiteren Komplizen, die nach wie vor per Haftbefehl gesucht werden, an verschiedenen Orten im Rems-Murr-Kreis mindestens 20 Einbrüche verübt und dabei Bargeld und Schmuck im Wert von rund 100 000 Euro erbeutet zu haben. Die Opfer waren überwiegend ältere Haus- oder Wohnungsbesitzer gewesen.

Nachdem sie zunächst von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatten, räumte der jüngere der beiden Angeklagten neun und der ältere vier Taten ein – jene Einbrüche, bei denen ihre jeweilige Beteiligung anhand von Handydaten recht zweifelsfrei zugeordnet werden konnte. Der Hintergrund für die Geständnisse war ein Angebot des Richters, die Strafe in diesem Fall zu verkürzen.

Die beiden Männer waren für ihre Beteiligung an einer äußerst brutalen Schlägerei im Stuttgarter Hallschlag, bei der ein Opfer beinahe ums Leben gekommen wäre, bereits im vergangenen Frühjahr zu Haftstrafen von vier beziehungsweise sechs Jahren verurteilt worden. In dem aktuellen Verfahren wegen Bandendiebstahls wurde ihnen eine Gesamtstrafe in Aussicht gestellt, die für den älteren im Bereich von sechs, für den jüngeren in der Größenordnung von sieben Jahren liegt.

Allerunterster Rand des Strafrahmens?

Damit sei die Kammer laut Einschätzung des Staatsanwalts am „alleruntersten Rand“ des Strafrahmens geblieben. Er selbst habe dem Deal lediglich zugestimmt, „weil es am Ergebnis nichts geändert hätte, wenn ich nicht darauf eingegangen wäre“. So freilich sei nicht nur dem Gericht eine höchst aufwendige Beweisführung erspart geblieben, sondern auch den überwiegend betagten Opfern eine Aussage vor Gericht. Sie aber könnten sich durch das milde Opfer verhöhnt fühlen und die Bürger als Volkssouverän ihren Willen als nicht angemessen umgesetzt sehen. Zumal die Angeklagten mit ihrem Teilgeständnis nichts dazu beigetragen hätten , um den Sachverhalt weiter aufzuklären. „Sie haben nur das zugegeben, was man ihnen ohnehin hätte nachweisen können.“

Richter kontert „bittere Kritik“

Der Vorsitzende Richter Volker Peterke, der die zu erwartenden Strafen aussprach, konterte die „bittere Kritik“ in seiner Urteilsbegründung damit, dass bei der Bildung einer Gesamtstrafe vor Gericht „Mathematik nichts zu suchen hat“. Die Kammer habe bei den Einzelstrafen keineswegs tief gegriffen, diese dürfe man aber nicht einfach zusammenzählen. Die Aufgabe des Gerichts sei nicht, „die Volksseele zufrieden zu stellen“, sondern sich an Recht und Gesetz zu halten. Für die Kammer sei überdies „zentral wichtig“ gewesen, dass die beiden aus Serbien stammenden Männer „das Land verlassen und nicht mehr zurückkommen, nachdem sie sich hier daneben benommen haben.“ Kommt es wie zu erwarten zu einer Abschiebung und der damit verbundenen Praxis, dass bis dahin nur die Hälfte der Strafe verbüßt werden muss, könnte der jüngere von jetzt an gerechnet nach anderthalb, der ältere nach zwei Jahren in seinem Heimatland wieder auf freien Fuß kommen, nachdem beide bereits anderthalb Jahre in U-Haft verbüßt haben.