Die im Werk gefertigten Wände werden angeliefert. Foto: TIMDAVIDCOLLECTION - stock.adobe.com

Wer ein Fertighaus bauen will, sollte beim Vertrag, bei den Rechnungen und beim Architekten genau hinschauen. Der Bauherren-Schutzbund gibt fünf wichtige Tipps und warnt vor Fallen.

Stuttgart - Wer mit wenig Wissen einen Hausbau angeht, kann vieles falsch machen. Wir geben 5 Tipps.

1.Der Vertrag

Der Bauvertrag für die Herstellung eines Fertighauses umfasst viele Einzelpositionen. Kunden sollten genau hinschauen, wenn sie das Wort „bauseits“ lesen. Dies bedeutet, dass im jeweiligen Einzelfall nicht die Baufirma eine Leistung erbringt, sondern sich der Kunde darum kümmern muss. Wenn beispielsweise die Sockelabdichtung eines Hauses „bauseits“ ist, muss der Kunde am Ende dafür die Kosten tragen. Kunden sollten im Vertrag genau darauf achten, was nicht im Leistungsumfang enthalten ist. Dies kann sonst am Ende die Baukosten enorm in die Höhe treiben.

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2. Die Rechnungen

„Oft wird mit dem Aufstellen eines Fertighauses bereits eine relativ hohe Rate fällig“, sagt Andreas Köhler, ein Bauherrenberater beim Bauherren-Schutzbund. Problematisch wird es dann, wenn der Bauherr anschließend feststellt, dass die bezahlte Leistung noch nicht oder nur ungenügend erbracht worden ist. Dann fehlt ihm gegenüber dem Unternehmen ein Druckmittel. Experten sprechen von einem Überzahlungsrisiko.

3. Die Zuständigkeiten

Während eines Baus kommt es mitunter zu Streitfällen zwischen Baufirma und Bauherr, wenn dieser bestimmte Leistungen selbst erbringt. Ein Beispiel: der Bauherr lässt ein bodentiefes Fenster im ersten Stock von seinem Schwager anbringen. Dieses benötigt zwingend eine Absturzsicherung. Wer ist dafür zuständig: der Bauherr oder die Baufirma, die für die Hausfassade zuständig ist? Bauherren sollten sich frühzeitig zu solchen Punkten fachkundig beraten lassen.

4. Der Architekt

Bei einem klassischen Bauprojekt in Massivbauweise übernimmt eine vom Bauherrn beauftragte Architektin die Koordination des Gesamtprojekts. Sie berät den Bauherrn und holt Angebote bei Handwerkern und Herstellern ein. Bei einem Fertighausbau gibt es oft keine unabhängige Architektin, diese wird beispielsweise von der Baufirma vermittelt. Das Problem: die Architektin steht im Konfliktfall mit dem Unternehmen nicht zweifelsfrei auf der Seite des Kunden. Es empfiehlt sich dann, einen externen Bausachverständigen zu beauftragen.

5. Der Keller

„Wenn ein Keller fehlerhaft abgedichtet ist, hat das für das Haus dramatische Folgen“, sagt Andreas Köhler vom Bauherren-Schutzbund. Die Bodenplatte unter dem Keller wird bei Fertighaus-Firmen nicht im Werk gefertigt, sondern vor Ort auf dem Bauplatz – im Gegensatz beispielsweise zu den Wänden. Eine unzureichend abgedichtete Bodenplatte ist für Köhler eines der häufigsten Qualitätsprobleme, denen er bei seinen Qualitätsprüfungen begegnet. Im schlimmsten Fall drohen ein dauerhaft feuchter Keller und Schimmel. Im Zweifelsfall sollten Bauherren auch hier einen unabhängigen Experten hinzuziehen.