Ein Pfleger soll zwei seiner Schutzbefohlenen in der Diakonie Stetten missbraucht haben. Foto: dpa-Zentralbild

Ein früherer Betreuer der Diakonie Stetten soll dort untergebrachte, behinderte Personen missbraucht haben. Auf Handy und PC fanden die Ermittler zudem kinder- und jugendpornografische Bilder.

Stuttgart/Kernen - Zwei in einer Einrichtung der Diakonie Stetten untergebrachte Behinderte sind offenbar über mehrere Monate hinweg von einem ihrer Betreuer sexuell missbraucht worden. Ein 34-Jähriger Stuttgarter muss sich wegen der Vorfälle, die sich laut Anklage im Zeitraum zwischen November 2015 und September 2016 abgespielt haben, jetzt vor der Vierten Großen Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts verantworten. Der Vorwurf der Anklage lautet auf sexuelle Handlungen an Schutzbefohlenen sowie den Besitz kinder- und jugendpornografischen Bild- und Videomaterials.

Umfangreiches schriftliches Geständnis

Am ersten Verhandlungstag hat die Verteidigung des Angeklagten angekündigt, dass ihr Mandant die ihm vorgeworfenen Taten in Form einer schriftlichen Erklärung gestehen werde. Allerdings wolle er zur Sache nicht aussagen, sondern nur zu seiner Person. Auf Antrag des Verteidigers wurde dann bei der Erörterung der Taten und des jeweiligen Verlaufs die Öffentlichkeit ausgeschlossen, um die Persönlichkeitsrechte des Angeklagten und der Opfer zu schützen. Nach dem nichtöffentlichen Part der Verhandlung bestätigte die Richterin das umfassende Geständnis des Angeklagten.

Der Angeklagte hat zunächst eine Kfz-Mechaniker-Lehre absolviert und danach noch eine Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. Von Herbst 2015 an war er als Angestellter einer Zeitarbeitsfirma für die Diakonie Stetten im Einsatz. Er betreute dabei Pflegegruppen im Nachtdienst.

Zu seinen Aufgaben hatte unter anderem gehört, einem damals 13-jährigen Behinderten nachts bei Bedarf die Windeln zu wechseln. In mehreren Fällen, so die Staatsanwältin, nutzte dies der 34-Jährige zu sexuellen Handlungen. Es soll dabei bis zur vollendeten Vergewaltigung gekommen sein. Erschwerend komme hinzu, dass der Beschuldigte offenbar das Wissen um die Behinderung des Opfers nutzte, um dessen Abwehrreaktionen zu umgehen.

Das zweite Opfer ist eine 21-jährige geistig behinderte Frau

Das zweite Opfer des ehemaligen Pflegers ist eine heute 21-jährige junge Frau mit geistiger Behinderung. Hier lautet die Anklage auf sexuelle Übergriffe durch unsittliche, der eigenen Erregung dienende Berührungen unter Ausnutzung der Widerstandsunfähigkeit des Opfers.

Im dritten Anklagepunkt geht es um eine Vielzahl an kinder- und jugendpornografischen Materialien, die sich im Besitz des 34-Jährigen gefunden hatten. Auf seinem von der Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung konfiszierten Smartphone, einem PC und einem Laptop waren umfangreiche Bilddateien und Videomaterialen mit strafbaren Inhalten. In ihrer Anklage zählte die Staatsanwältin allein 25 Bilder mit eindeutig kinderpornografischen Darstellungen auf, teils von kleinen Kindern. Die Gesamtanklage lautet deshalb auf wiederholten schweren sexuellen Missbrauch und den Besitz kinderpornografischen Materials.

Mutter des Opfers nicht in der Lage auszusagen

Absprachen zwischen den am Prozess beteiligten Parteien habe es bisher nicht gegeben, aber ein Geständnis sei in Aussicht gestellt, sagte die Vorsitzende Richterin der Vierten Strafkammer. Klar sei auch, dass sich eine Zeugin, die Mutter des missbrauchte 14-Jährigen, nicht in der Lage sehe, beim Prozess auszusagen. Die Frage, welche Auswirkungen der Missbrauch auf den Jungen habe, werde man im Lauf des Prozesses aber von dessen hauptverantwortlichen Pflegern erfragen. Unter anderem mit deren Aussagen wird der Prozess in der übernächsten Woche und einem für Januar geplanten Termin fortgesetzt, nachdem sich die Kammer am ersten Prozesstag noch mit der Person des Angeklagten und dessen Werdegang befasst hat.