E-Tretroller in Wien auf dem Heldenplatz. In Deutschland werden kleine Tretroller mit Elektromotor noch in diesem Jahr vom Gesetzgeber zugelassen. Foto: Herbert Neubauer/APA/dpa

Sie sind klein, häufig klappbar und mit Stromantrieb unterwegs: Elektro-Tretroller oder E-Scooter, mit denen man in der Stadt schnell von A nach B kommen kann, sollen künftig auch in Deutschland erlaubt sein. Wir erklären, welche Regeln gelten.

Stuttgart/Berlin - Die Zulassung von kleinen Tretrollern mit Elektromotor – auch E-Tretroller oder E-Scotter genannt – in Deutschland rückt näher. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung. Nun muss noch der Bundesrat zustimmen. Wann die Länderkammer darüber berät, ist offen. Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte angekündigt, dass E-Tretroller noch im Frühjahr auf deutschen Straßen unterwegs sein können.

Das sind die Anforderungen für E-Scooter

Um welche E-Fahrzeuge geht es?

Weil sie einen elektrischen Antriebsmotor haben, gelten die kleinen Flitzer als Kfz. Das erfordert eine Reihe von Vorschriften, die Scheuer nun in einer geplanten Verordnung zur üblichen Prüfung an die EU-Kommission geschickt hat. Konkret geht es um „Elektrokleinstfahrzeuge“, die zwischen sechs und 20 Kilometer pro Stunde (km/h) schnell fahren können und eine Lenk- oder Haltestange haben.

Sie dürfen höchstens 70 Zentimeter breit sein, 1,40 Meter hoch und zwei Meter lang. Maximalgewicht ohne Fahrer: 55 Kilogramm.

Wer darf E-Tretroller fahren?

E-Tretroller, die nur weniger als zwölf km/h fahren können, sollen bereits für Jugendliche ab 12 Jahren erlaubt sein – schnellere Gefährte dann ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Eine Mofa-Prüfbescheinigung oder eine Helmpflicht sind nicht vorgesehen.

Vorgeschrieben werden sollen aber eine Haftpflichtversicherung samt Versicherungsaufkleber mit Anti-Fälschungs-Hologramm hinten am Fahrzeug. Es soll möglich sein, die oft zusammenklappbaren Geräte in Bussen und Bahnen mitzunehmen.

Wo dürfen E-Scooter fahren?

Einfach überall herumbrausen dürfen die neuen E-Fahrzeuge, deren Akku nach Branchenangaben an Steckdosen geladen werden können, nicht. Geplant ist wieder eine Unterscheidung nach maximal möglichem Tempo: Bei weniger als zwölf km/h dürfen die Gefährte innerorts nur auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen fahren.

Sind die nicht vorhanden, ist auch die Fahrbahn erlaubt – allerdings nicht außerhalb geschlossener Orte. Sind E-Roller schneller als 12 km/h, gehören sie auf Radwege und Radfahrstreifen. Fehlen sie, darf es innerorts und außerorts auch die Fahrbahn sein.

Welche Sicherheits-Anforderungen kommen?

Pflicht sind zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen und eine Beleuchtung, die auch abnehmbar sein darf. Ebenfalls vorgeschrieben werden seitliche Reflektoren und mindestens eine „helltönende Glocke“.

Steuer-Elemente für den Motor wie Drehgriffe oder Knöpfe müssen binnen einer Sekunde automatisch in Nullstellung zurückspringen, wenn sie losgelassen werden.

Die Standflächen müssen rutschfest sein. Tabu sind Anhänger. Auf Gehwegen haben Fußgänger klar Vorrang und dürfen „weder behindert noch gefährdet“ werden. Dort und in Fußgängerzonen ist auch nur Schritt-Tempo zulässig.

Welche Regeln gelten sonst?

Ausdrücklich festgeschrieben werden soll, dass E-Kleinstfahrzeuge „einzeln hintereinander“ fahren müssen. Ein Anhängen an andere Fahrzeuge und Freihändigfahren sind nicht erlaubt. Auf mehrspurigen Fahrbahnen gilt das Gebot, möglichst weit rechts zu fahren.

Auf Radwegen müssen schnellere Radler „ohne Behinderung“ zum Überholen vorbeigelassen werden. An der Ampel gelten für E-Gefährte mit weniger als zwölf km/h die Fußgängerzeichen. Generell werden sie nicht geparkt, sondern wie Fahrräder abgestellt.

Was ist die Idee, die hinter den Plänen steckt?

Die Mobilität gerade in großen Städten, in denen die Luft oft schlecht ist, wandelt sich derzeit grundlegend. Es geht vor allem um Alternativen zum Auto. Auf dem Fahrdienst-Markt sind viele neue Anbieter unterwegs – auch als Sharing-Dienste, bei denen Nutzer sich ein Fahrzeug teilen.

Welche Reaktionen gibt es?

Dass manche E-Roller auf Gehwege sollen, sorgt für Kritik. Scheuer wolle wohl keine Konflikte mit Autos und Lastwagen, die sich die Fahrbahn teilen müssten, kritisieren die Grünen-Verkehrspolitiker Stefan Gelbhaar und Matthias Gastel. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, warnt vor weiteren Gefahrenquellen, die gerade Schutzbedürftige wie Kinder, ältere Menschen und Fußgänger in ihrem Bewegungsradius einschränkten.

Der Fahrradfahrerclub ADFC sieht die Zulassung als Chance, um Staus und schlechte Luft zu verringern. Im Verkehrsraum brauche es aber generell mehr Platz für „saubere Zweiradmobilität“, dann vertrügen sich auch E-Scooter, Pedelecs und Fahrräder auf gemeinsamen Wegen.

Was plant das Bundesverkehrsministerium noch?

Die Bundesregierung bereitet auch Regelungen für E-Gefährte ohne Lenkstange vor. Das sind Hoverboards oder Skateboards mit Elektromotor. Hier plant Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Ausnahmeverordnung. An den Details dazu wird derzeit noch gearbeitet.