Die Deutsche Umwelthilfe macht Druck in Sachen Fahrverbote. Sie hat Beugehaft gegen Winfried Kretschmann beantragt. Foto: Leif Piechowski

Die Deutsche Umwelthilfe will mit einer Beugehaft erreichen, dass das flächendeckende Fahrverbot für Euro-5-Diesel kommt. Das Staatsministerium wehrt ab.

Stuttgart - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) schlägt im Kampf um die Umsetzung des Euro-5-Dieselfahrverbots in Stuttgart ein neues Kapitel auf. Sie hat beim Verwaltungsgericht (VG) Antrag auf Beugehaft gegen Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne), dessen Stellvertreter Thomas Strobl (CDU) und den Stuttgarter Regierungspräsidenten Wolfgang Reimer (Grüne) gestellt.

Die Regierung verletzte „elementarste rechtsstaatliche Grundsätze“, weil sie das 2018 im Urteil vom Bundesverwaltungsgericht verhängte Fahrverbot nicht umsetze, so die DUH. Durch mehrere Zwangsgeld-Entscheidungen des VG und des Verwaltungsgerichtshofs sieht sie sich bestätigt. „Die Landesregierung vergreift sich am Rechtsstaat. Sie steht aber nicht über dem Recht. Wer sich trotz vier Verurteilungen seit über einem Jahr weigert, ein höchstrichterliches Urteil zu erfüllen, muss mit Konsequenzen rechnen. Unser Rechtssystem sieht dafür Beugehaft vor“, sagt DUH-Anwalt Remo Klinger.

„Wir nehmen den Antrag zur Kenntnis“, heißt es im Staatsministerium, man plane mit streckenbezogenen Fahrverboten für Diesel unter Euro 6 an Straßen mit Grenzwertüberschreitungen über 50 Mikrogramm, „um die Luft schnellstmöglich sauber zu bekommen“. Der EU-Grenzwert liegt aber bei 40 Mikrogramm. Mit den Maßnahmen gebe es „keine Grundlage für die Verhängung einer Beugehaft“, teilt das Regierungspräsidium mit.

Land akzeptiert Zwangsgeld

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte zuletzt am 18. Juli auf Antrag der DUH ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro gegen das Land festgesetzt. Es sei jetzt entschieden worden, dagegen keine Beschwerde einzulegen, so ein Sprecher des Verkehrsministeriums, man zahle. Das Geld wandert dabei verwaltungsintern vom Verkehrs- zum Justizministerium.

Der Beugehaft-Antrag kommt für die Landesregierung nicht ganz überraschend, weil es ihn bereits gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) gibt. Grund ist die Weigerung der dortigen Staatsregierung auf Umsetzung von Fahrverboten in München. Der Antrag gegen Söder soll am 3. September vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt werden.

Hilft Kretschmann die Immunität?

Das EuGH-Urteil müsse nicht abgewartet werden, die Rechtslage sei klar, sagt die DUH. Sie setzt darauf, dass sich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchsetzt. In der heißt es, dass auch bei Behörden, die sich weigerten, Gerichtsurteile zu erfüllen, die Zwangsvollstreckungsregeln aus der Zivilprozessordnung anzuwenden seien. Darin ist Beugehaft vorgesehen. Kretschmann könnte wegen seines Abgeordnetenmandats durch die Immunität gegen Haft geschützt sein, heißt es inoffiziell. Strobl und Reimer haben aber kein Mandat.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch begründet den Beugehaft-Antrag so: „Es ist ein Armutszeugnis für die Landesregierung, dass es so weit komme muss. Es zeigt sich, welchen Stellenwert Interessen der Diesel-Konzerne im Gegensatz zum Gesundheitsschutz der Bürger haben.“

Die Landesregierung erwägt mit einer Vollstreckungs-Abwehrklage vor Gericht zu ziehen. Mit ihr würde das Grundsatzurteil zum Fahrverbot neu betrachtet. Tatsachen wie die zurückgehende Belastung mit Stickstoffdioxid (die dennoch über dem Grenzwert liegt) würden bewertet. Zur Abwehrklage kann ein Eilantrag gestellt werden. Würde er positiv entschieden, könnte, so das Verwaltungsgericht, „eventuell vorläufig nicht mehr vollstreckt werden“ – es gäbe also keine Haft.