Frauen fliehen im Februar mit ihren Kindern aus dem IS-Dorf Al-Baghus in Ost-Syrien, das als letzte Bastion der Terrormiliz galt. Foto: dpa

Eine als Gefährderin eingestufte Frau ist unmittelbar nach ihrer Rückkehr aus Syrien am Stuttgarter Flughafen wegen Kindesentziehung in Haft genommen worden. Was ist über die 31-jährige deutsche Frau bekannt, die offenbar mit drei Kindern zum IS reiste?

Berlin - Erstmals hat die Bundesregierung eine deutsche IS-Anhängerin in einer koordinierten Rückholaktion nach Deutschland gebracht. Die Frau, die ihre drei Kinder im Alter zwischen zwei und zehn Jahren mitbrachte, wurde am Donnerstagabend auf dem Stuttgarter Flughafen kurz nach der Landung festgenommen. Die drei Kinder befinden sich in der Obhut von Verwandten.

Der Rechtsanwalt der 31-Jährigen aus dem Ruhrgebiet, der Hamburger Mahmut Erdem, sagte unserer Zeitung, die Frau sei im Jahre 2015 zusammen mit einem Dschihadisten, der nicht der Vater ihrer drei Kinder sei, freiwillig nach Syrien zum sogenannten Islamischen Staat gereist. Ihr damaliger Begleiter und eines der drei Kinder seien in Syrien gestorben. Von einem anderen Mann, den sie nach islamischem Recht geheiratet habe, habe die Frau ein weiteres Kind bekommen.

Frau und Kinder saßen in einem Lager an der türkischen Grenze fest

Nach der Eroberung der IS-Hochburg Rakka habe die Frau mit ihren Kindern versucht, in die Türkei zu fliehen, sei aber von der Freien Syrischen Armee festgenommen und in einem Lager nahe der türkischen Grenze festgehalten worden. Über das Auswärtige Amt bemühten sich der Anwalt und die Mutter der Frau um ihre Rückführung. Am Donnerstag landete sie dann in Stuttgart. Bei diesem Linienflug wurde sie von zwei Mitarbeitern der deutschen Botschaft in der Türkei begleitet. Die Flugkosten in Höhe von 1700 Euro übernahmen Familienangehörige aus Deutschland.

Grundlage des deutschen Haftbefehls ist der Tatvorwurf der Kindesentziehung. Sie hatte ihren deutschen Ehemann zurückgelassen. Zunächst war noch unklar, ob auch Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung erhoben wird. Es heißt, die Frau bereue ihre Entscheidung, nach Syrien gegangen zu sein.

Nicht die erste Rückholaktionen von Kindern

Rückholaktionen von minderjährigen Kindern deutscher IS-Kämpfer hat es bereits in der Vergangenheit gegeben. Das Auswärtige Amt teilte mit, dass sich die Zahl „im hohen einstelligen Bereich“ bewege. Sie seien zu Verwandten in Deutschland gebracht worden.

Die Rückholaktion erfolgt zu einem Zeitpunkt, da die Bundesregierung nach einer Position sucht, wie mit den aus Deutschland zum IS gegangenen Kämpfern verfahren werden soll, die in der Region festgenommen worden sind. Derzeit befinden sich nach Angaben des Bundesinnenministeriums 66 mutmaßliche IS-Angehörige in der Gefangenschaft der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDK). Ihre konsularische Betreuung ist aus Sicht der Bundesregierung nach Schließung der Botschaft in Damaskus nicht möglich. Zudem sitzen acht Deutsche in irakischer Haft.

Die Bundesregierung steht einer Rückkehr der IS-Kämpfer nach Deutschland skeptisch gegenüber.

Seit 2013 reisten 1013 Menschen aus Deutschland in die Kriegsregion

Prinzipiell hat jeder deutsche Staatsangehörige ein Recht auf Rückkehr. Dazu muss aber die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden. Rückkehrer können in Deutschland vor Gericht gestellt werden, sofern sich Erkenntnisse über Straftaten ergeben. So ist die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter bestimmten Voraussetzungen auch bei ausländischen Organisationen strafbar.

Ein vom Bundeskabinett am Mittwoch beschlossenes Gesetz besagt, dass Dschihadisten der deutsche Pass entzogen werden kann, wenn sie auch noch die Staatsbürgerschaft eines anderen Landes besitzen. Diese Regelung gilt aber nur für künftige Fälle. Seit 2013 waren rund 1015 Menschen aus Deutschland in die Kriegsregion ausgereist. Ein Drittel davon ist bereits zurückgekehrt. Rund 200 Kämpfer sind ums Leben gekommen.