Der Prozess um „Revolution Chemnitz“ hatte im September 2019 begonnen. Nun wurde das Urteil gefällt. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Kahnert

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen hat das Oberlandesgericht Dresden ein halbes Jahr gegen Neonazis aus Chemnitz und Umgebung verhandelt. Am Schluss machen die Richter klar, dass sie deren Pläne für alles andere als harmlos halten.

Dresden - Mehrjährige Haftstrafen für die Neonazis der „Revolution Chemnitz“: Im Prozess um die rechtsextreme Terror-Vereinigung hat das Oberlandesgericht Dresden (OLG) die acht Angeklagten zu Freiheitsstrafen zwischen zwei Jahren und drei Monaten bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Damit wurde am Dienstag die unterschiedliche Tatbeteiligung der Männer zwischen 22 und 32 Jahren geahndet. Der Senat sah bei allen die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung als erwiesen an und nur beim Rädelsführer auch die Gründung. Fünf Beschuldigte wurden zudem noch wegen schweren Landfriedensbruchs verurteilt, einer auch wegen Körperverletzung.

Die Generalbundesanwälte hatten Haftstrafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren beantragt. Sie attestierten den Beschuldigten eine „offen nationalsozialistische Gesinnung“. Die Verteidiger forderten Freisprüche oder mildere Strafen und hielten den Terror-Vorwurf für völlig überzogen.

Auf dem Höhepunkt der Ausschreitungen 2018 gegründet

Die Gruppe hatte sich im September 2018 gegründet, während es in Chemnitz zu ausländerfeindlichen Demonstrationen und Ausschreitungen kam. Hintergrund war der gewaltsame Tod eines 35 Jahre alten Deutschen bei einer Auseinandersetzung mit Flüchtlingen am Rande des Chemnitzer Stadtfestes Ende August. Für die Tat wurde ein junger Mann aus Syrien 2019 wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt.

Laut Anklage hatte sich die „Revolution Chemnitz“ am 10. September 2018 in einem Chat formiert. Der mutmaßliche Rädelsführer, der am Dienstag die höchste Haftstrafe erhielt, stellte eine Art Pamphlet in den Chat. Die sieben Mitangeklagten sollten nach dem Lesen entscheiden, ob sie mitmachen wollten oder nicht. Widerspruch gab es nicht, auch wenn Verteidiger im Prozess geltend machen wollten, ihre Mandanten hätten den Text nicht ernst genommen oder nicht richtig verstanden.

„Linke, Parasiten, Merkel-Zombies...“

Das Schriftstück ließ es aber an Deutlichkeit nicht vermissen. Es sei an der Zeit, nicht nur Worte sprechen zu lassen, sondern Taten. „Linke, Parasiten, Merkel-Zombies, die Mediendiktatur und deren Sklaven“ sollten ins Visier genommen werden - auch mit Waffengewalt. Der NSU sollte dagegen wie eine „Kindergarten-Vorschulgruppe“ wirken. Für den 3. Oktober 2018 war eine Aktion in Berlin geplant. Die Anklage war überzeugt, dass es zu einem Umsturzversuch kommen sollte.

Bereits am 14. September erfolgte ein sogenannter Probelauf auf der Chemnitzer Schlossteichinsel, der als schwerer Landesfriedensbruch angeklagt war. Bei der Aktion wurden Flüchtlinge und eine Gruppe von Jugendlichen attackiert, einer erlitt Schläge. Noch bevor die „Revolution Chemnitz“ weitere Straftaten begingen konnte, klickten am Abend die Handschellen.

Der Prozess fand unter Sicherheitsvorkehrungen in einem speziellen Saal des OLG statt. Hier war vor zwei Jahren bereits das Urteil gegen die rechtsextreme Terrororganisation „Gruppe Freital“ ergangen. Im jetzigen Prozess wurde wiederholt ein Vergleich zwischen beiden Gruppierungen gezogen. Anders als im Fall von Freital war die „Revolution Chemnitz“ schon wenige Tage nach ihrer Gründung am Ende.