Das Gericht stellte am Dienstag in Stuttgart die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. (Archivbild) Foto: dpa/Sebastian Gollnow

„Er hat mit absolutem Vernichtungswillen ein Massaker angerichtet“, sagte der Richter in seiner Urteilsverkündung zum Fall des Dreifachmordes in Holzgerlingen.

Stuttgart - Der gekappte W-Lan-Anschluss ist schließlich der letzte Tropfen im monatelangen Streit des Mannes mit seinem Vermieter in Holzgerlingen (Kreis Böblingen). Mitten in der Nacht greift er zum langen Messer und ersticht wie im Rausch nicht nur seinen verhassten Gegner, sondern auch dessen Freundin und den Vater des Mannes. Ein Blutbad und drei Tote innerhalb von nur acht nächtlichen Minuten im vergangenen März.

„Er hat mit absolutem Vernichtungswillen ein Massaker angerichtet“, sagte der Stuttgarter Richter am Dienstag und verurteilte den 31-Jährigen wegen dreifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Da die Kammer des Landgerichts auch die besondere Schwere der Schuld feststellte, kann der Dreifachmörder nicht mit einer vorzeitigen Haftentlassung nach 15 Jahren rechnen.

Rund 40 Mal soll der 31-Jährige zugestochen haben

Rund 40 Mal soll der Bosnier zugestochen haben. Dabei war er seinen wenigen Bekannten eigentlich als zurückhaltend und ruhig bekannt. „Aggressiv wurde er nur, wenn es um seinen Vermieter ging“, fasste der Richter in seiner detaillierten Nachzeichnung der Tat zusammen. Mit ihm stritt der spätere Täter sich wegen der Heizung, wegen der nächtlichen Putzerei oder wegen der Lautstärke. Immer wieder, einmal sogar handgreiflich.

Als beide entschieden, getrennte Wege gehen zu wollen, zog der Mann spontan zu seiner Schwester. Er kehrte aber eines Nachts nochmals in seine nach wie vor angemietete Wohnung zurück. Inzwischen hatte der 33 Jahre alte Vermieter allerdings bereits das W-Lan-Passwort verändert. Der entscheidende Tropfen, das Fass lief über.

„Für ihn war sowieso alles schlecht im Leben.“

Der Angeklagte habe sich durch das Verhalten des Vermieters schikaniert gefühlt, sagte der Richter. „Um sich zu rächen, griff er zum Messer.“ Allerdings sei der Mann seit jungen Jahren bereits leicht depressiv. „Für ihn war sowieso alles schlecht im Leben.“

Der Angeklagte hatte die nächtlichen Taten im Prozess zwar eingeräumt. Er will seine Opfer aber nicht geplant erstochen, sondern vielmehr im Affekt gehandelt haben. Das schloss das Gericht aber aus. „Er wusste um das Unrecht dieser Tat“, sagte der Richter. „Wegen einer nichtigen Kleinigkeit nahm er drei Menschen das Leben.“

Mit dem Urteil folgt die Kammer der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte hingegen nach den sieben Verhandlungstagen auf Totschlag plädiert. Auch sei sein Mandant nur vermindert schuldfähig, sagte der Anwalt.