Sorglos die Betriebsrente zu genießen, fällt vielen Betroffenen angesichts der unerwarteten Abgabenlast schwer. Foto: dpa

Viele Ruheständler erleben bei der ersten Auszahlung ihrer Betriebsrente eine Überraschung, weil der doppelte Krankenkassenbeitrag abgezogen wird. Auf die Bundesregierung wächst der Druck auch aus den eigenen Reihen, die Betriebsrentner zu entlasten.

Stuttgart - Es ist ein Ärgernis für etwa fünf Millionen Betriebsrentner – und Harald Kalmbach vertritt als Vorsitzender des Ortsseniorenausschusses der IG Metall Stuttgart Tausende von ihnen. Sie alle müssen auf ihre betriebliche Altersversorgung doppelte Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen: den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. „Das betrifft die Stuttgarter Rentner besonders, weil hier besonders viele Betriebsrenten gezahlt werden“, sagt Kalmbach mit Blick auf Daimler, Bosch & Co. Die sogenannte Doppelverbeitragung hatte Rot-Grün 2004 unter Kanzler Gerhard Schröder wegen der Notlage der Krankenkassen eingeführt.

Im Südwesten gebe es zu fast 50 Prozent Betriebsrentner, meint Kalmbach. „Die tangiert es im Prinzip alle.“ Im Schnitt verlören sie bis zu 60 Euro im Monat, schätzt er. Betroffen sind auch die Direktversicherungen. Doch nun keimt Hoffnung: Im Dezember hatte der CDU-Parteitag beschlossen, doppelte Beiträge auf Betriebsrenten zu beenden. Nun laufen die Gespräche mit der SPD, die sich ebenso dafür starkmacht. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat einen Entwurf zum „Betriebsrentnerentlastungsgesetz“ erarbeiten lassen. Darin beziffert er die Einnahmeausfälle für die Rückkehr zum halben Beitrag mit drei Milliarden Euro pro Jahr. 500 Millionen will er aus dem Gesundheitsfonds nehmen, der das Krankenkassengeld verwaltet und 2,5 Milliarden aus Steuermitteln.

Massenhaft Protestbriefe für die Abgeordneten

Allerdings stellt sich Kanzlerin Angela Merkel quer; sie fürchtet die Mehrausgaben. So häufen sich auf den Tischen der Bundestagsabgeordneten die Protestbriefe. Auch Kalmbach und seine Kollegen haben die Parlamentarier aus Stuttgart angeschrieben. Zu ihnen gehört die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Karin Maag. Sie erhalte jeden Monat ca. 100 Zuschriften, in denen auch davon die Rede sei, dass die CDU das Ende der Doppelbelastung versprochen hätte. „Den Unmut der Betroffenen über diese Regelung kann ich gut nachvollziehen, deshalb bin auch ich an einer Lösung interessiert“, sagt sie. „Da muss etwas getan werden.“

Aufgrund des demografischen Wandels sei es dringend notwendig, dass sich die Jüngeren noch über die private und betriebliche Altersvorsorge absichern. Insofern könne keiner Interesse daran haben, das Thema auf die lange Bank zu schieben. „Aber es ist eine Frage der Finanzierung.“ Und da sieht Maag den Ball vor allem bei Olaf Scholz (SPD): Gemeinsam mit ihrem Fraktionsvize Georg Nüsslein habe sie dem Bundesfinanzminister in einem Brief „deutlich gemacht, dass die Einnahmeausfälle aus Steuermitteln ausgeglichen werden müssten“. Verhindern will Maag, dass die Einnahmeausfälle durch Beitragszuwächse auch für Versicherte mit geringeren Verdiensten ausgeglichen werden. „Es widerspräche dem Gedanken der Solidarität, wenn diese die Zeche zahlen müssten.“ Derweil hat die SPD vornehmlich die hohen Rücklagen der Kassen im Visier.

DGB fordert: Kanzleramt muss von der Bremse gehen

Jüngst hat Unionsfraktionsvize Carsten Linnemann klargemacht, dass er es nicht hinnehmen wolle, wenn die Kanzlerin einen „klaren Parteitagsbeschluss vom Tisch wischt“. Auch der Gewerkschaftsbund (DGB) schlägt in diese Kerbe: „Das Kanzleramt muss jetzt bei den Betriebsrenten von der Bremse gehen“, mahnt Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. „Die Doppelverbeitragung ist zutiefst ungerecht, behindert eine gute Versorgung im Alter von Arbeitnehmern und ist weder wirtschaftlich noch sozialpolitisch zu rechtfertigen.“ Geringverdienende seien gleich „doppelt gekniffen“, weil sie von der steuerlichen Förderung der Vorsorgebeiträge kaum profitierten. Das Beste wäre eine komplette Abschaffung der heutigen Lösung. „Auf jeden Fall ist es kurzfristig machbar, künftig nur noch den halben Beitragssatz zu erheben“, sagt sie. Diese Entlastung müsse „schnell kommen“.

Auch der Sprecher der Grünen-Fraktion für Rentenpolitik, Markus Kurth, nennt die bestehende Regelung „ungerecht“. Aus seiner Sicht bestehe „dringender Korrektur- und Handlungsbedarf“. Wünschenswert wäre eine Halbierung der Beiträge. „Mindestens aber sollte ein Freibetrag eingeführt werden, der beitragsfrei ist, womit zumindest die kleinen Betriebsrenten entlastet werden.“

Kritik am Schwarze-Peter-Spiel der Koalition

Die CDU-Abgeordnete Maag räumt ein, dass sich jeder der Beteiligten „einen schlanken Fuß macht“, weil die Finanzierungsfrage derzeit hin und her geschoben wird. Auch der Bundesrat habe am 12. April in seiner Entschließung zu den Betriebsrenten offengelassen, wie die Mindereinnahmen der Kassen kompensiert werden könnten. Versprechungen will sie wegen der weniger üppig fließenden Steuern nicht machen. Somit beklagt Harald Kalmbach, „dass der eine dem anderen den Schwarzen Peter zuschiebt“. Da müsse die Basis der Regierungsparteien „noch mal richtig Druck machen“, sagt er. „Sonst zögern die es hinaus, bis es wieder weg ist vom Tisch.“

Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) erhält jährlich rund 5,8 Milliarden Euro aus den Beiträgen für Versorgungsbezüge der versicherungspflichtigen Mitglieder. Eine Sprecherin des GKV-Spitzenverbandes verweist gegenüber unserer Zeitung darauf, dass der Verwaltungsrat bereits im August 2018 in einem Beschluss die Anwendung des halben allgemeinen Beitragssatzes für pflicht- und freiwillig versicherte Empfänger von Versorgungsbezügen verlangt habe. Diese Position habe der Spitzenverband im vorigen Jahr ferner in seiner Stellungnahme zum GKV-Versichertenentlastungsgesetz vertreten und dort „eine entsprechende Neuregelung der Beitragsbemessung, aber auch eine notwendig werdende Kompensation der entgangenen Beiträge gefordert“.