Das Heilbronner Landgericht hat im Dezember einen 40-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verurteilt. Foto: dpa

Ein 40-Jähriger, der im vergangenen Jahr seine beiden kleinen Söhne umgebracht hat, muss seine Freiheitsstrafe verbüßen. Er hat die Revision gegen ein Urteil des Heilbronner Landgerichts zurückgezogen.

Vaihingen/Enz - Ein 40-Jähriger, der im Februar 2017 seine beiden kleinen Söhne getötet hat, muss eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren verbüßen. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 12. Dezember hat der Mann zurückgenommen. Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Damit ist der Schuldspruch der Schwurgerichtskammer rechtskräftig.

Die Richter hatten es damals als erwiesen angesehen, dass der Krankenpfleger seinen Kindern in seinem Haus im Vaihinger Stadtteil Aurich mit einem Backstein auf den Kopf geschlagen und ihnen mit einem Messer ins Herz gestochen hat. Die Buben hatten das Wochenende bei dem 40-Jährigen verbracht, der getrennt von der Mutter lebte. Als die Frau ihre Söhne abholen wollte, entdeckte sie die Leichen.

Zunächst wollte der Mann das Urteil nicht akzeptieren

Der Vorsitzende Richter Roland Kleinschroth nannte in seiner Urteilsbegründung die Tat im Dezember „absolut verabscheuungswürdig“ und „unglaublich brutal“. Wegen seiner schweren psychischen Erkrankung, einer Depression mit wahnhaften Zügen, müsse der Angeklagte unbedingt behandelt werden. Seine Freiheitsstrafe soll der Mann daher in einer psychiatrischen Klinik und nicht in einem Gefängnis verbüßen.