Hinter Gittern: Falschgeldverbreiter muss in Stammheim bleiben Foto: Max Kovalenko

Mit kurzer Unterbrechung befindet sich ein 35-Jähriger seit 6. August in Untersuchungshaft. Er hat Falschgeld in Umlauf gebracht, jetzt beklagt er sich, dass er auch über Weihnachten hinaus wegen Fluchtgefahr im Stammheim bleiben muss.

Stuttgart - Absender: Andreas S. (Name geändert), Asperger Straße 60, 70439 Stuttgart. Ein Schreiben, nicht von irgendwo losgeschickt, sondern aus Stuttgart-Stammheim. Genauer: aus der international bekannten Justizvollzugsanstalt (JvA).

In Remshalden aufgeflogen

Briefe aus dem Knast, die erhält eine Zeitungsredaktion auch nicht alle Tage. Und Andreas S. lässt nach wenigen Einleitungsworten auch gleich die Katze aus dem Sack: „Mir wird vorgeworfen, etwa 1000 Euro Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben.“ Und: „Ich bin der Kassentechniker, der im August in Remshalden ,aufgeflogen’ ist. Sie berichteten über meinen Fall.“ Der Blick ins Archiv bestätigt die Erklärung. „Ladenkassen-Techniker bringt Blüten in Umlauf“, lautete am 14. August die Schlagzeile in unserer Zeitung. Auf perfide Weise hatte er bei der technischen Überprüfung der Ladenkassen in einem Penny-Markt in Remshalden (Rems-Murr-Kreis) zehn echte gegen falsche 50-Euro-Scheine getauscht. Allerdings bemerkte eine Kassiererin kurz danach die falschen Scheine in der Kasse. Und weil die Überwachungskamera die Aktivitäten des 35-Jährigen aufgezeichnet hatte, kam ihm die Polizei auf die Schliche.

110 gefälschte Scheine

In seiner Wohnung fanden die Fahnder nicht nur die ausgetauschten echten zehn falschen Fuffziger, sondern weitere 100 gefälschte 50-Euro-Scheine sowie einen 20-Euro-Schein. Wie später ermittelt wurde, hatte der Mann offenkundig auch im November 2014 in einer Bäckereifiliale und einem Lebensmittelmarkt in Ditzingen den Kassiererinnen derartig falsche 20-Euro-Scheinen untergejubelt. Derzeit sitzt Andreas S. also in Stammheim. Und in seinem Brief an die Redaktion lässt er gewisse Reue erkennen: „Nachdem man sich urplötzlich in U-Haft befindet und einem sämtliche Todsünden eingefallen sind, wird einem auch die Tragweite bewusst, was man da verbrochen hat. Aber das ist ein anderes Thema.“

„Längst in Australien“

Gut zweieinhalb Monate nach der Verhaftung wird er frei gelassen – mit der Auflage, sich jeden Dienstag bei der Polizei zu melden. Zudem hat er schon aus der Haft heraus dafür gesorgt, dass er seine Mietwohnung nicht verliert, und meldet sich zügig arbeitslos. Er schreibt Bewerbungen, durchforstet Zeitungen und Online-Foren nach einem Job. „Ich wollte neu anfangen. Unabhängig davon, ob ich eine Bewährungsstrafe bekäme oder nicht. Nur weil man wieder fallen könnte, bleibt man nicht am Boden liegen.“ Am 6. November allerdings folgt der Rückschlag. Polizeibeamte klingeln und schreien nach seiner Schilderung durchs Treppenhaus, er sei „wieder mal festgenommen“. Grund: Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte jenen Haftbefehl, den das Stuttgarter Landgericht außer Vollzug gesetzt hatte, wieder in Kraft gesetzt. „Bei den Firmen, bei denen ich mich bewarb, bin ich ,verbrannt’.“ Das Fazit von Andreas S.: „Ein Mensch wird freigelassen, freut sich, wenigstens Weihnachten und Silvester frei zu sein, nach Monaten der Ungewissheit, dann schaut man zu, wie er seine Existenz absichert und eine neue aufbauen will, sich an alle Auflagen hält, keine neuen Straftaten begeht, und letztlich sperrt man ihn dann doch wieder wegen Fluchtgefahr ein. Hätte ich es gewollt, wäre ich in Australien oder sonst wo! Hatte ja zehn Tage Zeit ,abzuhauen’.“

„Absolute Lächerlichkeit“

Unterstützung erfährt Andreas S. von seiner Freundin Janine L. (Name geändert). Sie antwortet per Mail auf mehrere Fragen, die unsere Zeitung ihr vor einigen Tagen gestellt hat. Die Festnahme stelle „eine absolute Lächerlichkeit“ dar, erklärt sie, alternativ wäre es doch ausreichend gewesen, wenn ihr Lebensgefährte sich mehrmals pro Woche bei der Polizei hätte melden müssen. Fluchtgefahr habe zu keinem Zeitpunkt bestanden. „Er will sein, wo ich bin, und mein Leben ist hier, ebenso wie das seine, das seiner Eltern und Freunde.“ Bei der Festnahme hätten sich die Beamten, so ihr Eindruck, nach Vorschrift verhalten. Doch „natürlich ist man vollkommen überrumpelt, wenn auf einmal drei Polizisten in Zivil am Morgen in der Wohnung stehen“. Als der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt war, „gönnte er sich keine Pause und begann sofort sein Leben wieder zu regeln, wobei ich ihn unterstützte, da ich für die zehn Tage in Freiheit bei ihm war.“

08/15-Fall

Ist es eine schreiende Ungerechtigkeit, dass der 35-Jährige Heilig Abend nicht mit seiner Freundin verbringen darf? Sein Göppinger Anwalt verweist auf seine Schweigepflicht. Andere Juristen, auf diesen Fall angesprochen, können allerdings keinen besonders schwerwiegenden Verstoß der Justiz erkennen. Es sei ein Nullachtfünfzehn Fall, wie er häufig vorkomme, und dass eine höhere Instanz die Fluchtgefahr anders werte, sei ebenfalls nichts Außergewöhnliches. Presse-Staatsanwältin Claudia Krauth verweist auf die Gefahr, dass sich ein Angeklagter etwa ins Ausland absetze, und dann platze der ganze Prozess. Geprüft werde, ob einer familiäre Bezüge, eine Arbeitsstelle habe oder eine Strafandrohung vorliege. Im Fall Andreas S. habe man eine Fluchtgefahr gesehen. Und dass das Oberlandesgericht als höhere Instanz dies bestätige, zeige ja, dass die Staatsanwaltschaft nicht verkehrt liege.

Raffinierte Tat

Auch beim Oberlandesgericht hält man den erneuten Haftbefehl für korrekt. Pressesprecher Stefan Schüler verweist auf jene Straftaten, die Andras S. vorgeworfen werden: Also dass er im Oktober 2014 genau 130 gefälschte 50-Euro-Scheine sowie vier 20-Euro-Scheine aus Italien beschafft und am 27. November 2014 unter die Leute gebracht habe. Und dass er im August dieses Jahres das Geld in der Ladenkasse ausgetauscht habe. Das bedeute in der Summe Geldfälscherei, Diebstahl und gewerbsmäßigen Betrug. Die Umstände der Taten seien kein minderschwerer Fall, es ging über mehrere Monate, der Mann habe erhebliche Schulden und sei durch vielfache Eigentumsdelikte vorbestraft, die Tat im August sei relativ raffiniert gewesen und es sei um eine hohe Summe gegangen. All das lasse vermuten, dass es keine Strafe gebe, die zur Bewährung ausgesetzt werde. Die familiäre Bindung, die für den Verdächtigen sprechen könne, bestehe im Übrigen lediglich aus einer Wochenendbeziehung. Geldfälschung sei ein gravierendes Delikt, weshalb die Rechtssprechung da auch sehr strikt vorgehe.

Im Rechtsstaat sei es im Übrigen ein normaler Vorgang, dass nicht nur der Angeklagte einen Beschluss vorgehe, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Dass Andreas S. also wieder in U-Haft sei, ist für Schüler „ein völlig normaler Vorgang.“ Für den 35-jährigen Ditzinger kann dies alles nur bedeuten: Weihnachten und Silvester wird er hinter gesiebter Luft, hinter schwedischen Gardinen verbringen.

„Ein liebevoller Mensch“

Janine L. steht ihrem Freund zur Seite. Sie sagt: „Er ist ein sehr sensibler Mensch und kommt nur bedingt mit kritischen und belastenden Situationen klar.“ Und: „Wir planen unsere Zukunft, soweit das im Moment möglich ist, zusammen. Ich sehe nach wie vor den liebevollen Menschen in ihm, der er ist. Er bezahlt schon jetzt in U-Haft für seine Tat, unglücklicherweise auch alle ihm nahestehenden Personen."