Rainer Stickelberger Foto: Simone Bürkle

Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger spricht sich für mehr direkte Demokratie aus.

Plieningen - Die Krawatte hatte Rainer Stickelberger am Dienstagabend gleich zuhause gelassen. Schließlich könne die vor ihm liegende Diskussion hitzig werden, vermutete der „waffenlose Kleinwagenfahrer“, wie sich der baden-württembergische SPD-Justizminister in Anspielung auf seinen Ferrari fahrenden und Pistolen affinen Vorgänger Ulrich Goll beim Amtsantritt im Mai 2011 selbst genannt hat.

Daran tat der 61-Jährige gut. Denn nicht nur er, sondern auch mehr als 60 großteils meinungsfreudige Zuhörer waren der Einladung der SPD-Ortsvereine auf den Fildern ins Stuttgart Institute of Management and Technology (Simt) gefolgt. Im Grundsatz, mit dem der Abend auch überschrieben war, waren sich Minister wie Besucher zwar gleichermaßen einig: Sie alle teilten die Meinung, dass der durch Willy Brandt populär gewordene Slogan „Mehr Demokratie wagen“ mittlerweile keine Frage des Obs mehr sei. „Es gibt immer mehr Stimmen, die sagen, dass die repräsentative Demokratie durch direkte Elemente ergänzt werden muss“, betonte Stickelberger gleich zu Beginn.

Debatte über das Wie

Allein darüber, wie die Bürger künftig mehr an politischen Prozessen beteiligt werden könnten, wurde intensiv debattiert. Während mancher Zuhörer den Weg für Volksabstimmungen am liebsten sofort frei räumen würde, machte der Justizminister klar, dass er trotz seines grundsätzlichen Bekenntnisses zur direkten Demokratie nicht für Schnellschüsse zu haben ist: „Das erfordert ein Umdenken und auch eine gewisse Erziehung der Bürger. In Hau-Ruck-Verfahren wird das nicht gehen.“ Dies gelte insbesondere für den derzeit stark umstrittenen Fiskalpakt zur Euro-Rettung. Zwar, so betonte Stickelberger, „dürfen Entscheidungen von solcher Tragweite nicht in Hinterzimmern gefällt werden“. Eine Volksabstimmung aber sei schon aus rechtlichen Gründen schwierig – das Grundgesetz sehe dieses Instrument außer bei Territorialfragen schlicht nicht vor, erläuterte der Justizminister. Neben einer möglichen Änderung des Grundgesetzes bedürfe es einer sorgfältigen Vorbereitung samt eines umfassenden Informationsprozesses, bevor eine solche Abstimmung möglich sei. „Ich sehe da vor allem die Medien und die Parteien in der Pflicht“, sagte Stickelberger.

Derweil äußerten einige Zuhörer Bedenken wegen möglicher Beeinflussungen durch Kampagnen im Vorfeld. Der Plieninger Grünen-Bezirksbeirat Thomas Plagemann etwa forderte, dass es eine Offenlegungspflicht für die Finanzierung von Infoveranstaltungen vor Volksentscheiden geben müsse. Stickelberger teilte diese Bedenken. „Allerdings ist auch der parlamentarische Prozess nicht frei von Manipulation“, räumte der Minister ein und griff damit den Hinweis eines Zuhörers auf den inzwischen als verfassungswidrig eingestuften EnBW-Deal des Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus auf.

Tabubereich Strafrecht

Die seit Monaten dauernden Bemühungen der eigenen grün-roten Landesregierung für eine Senkung der Zugangsvoraussetzungen für Volksabstimmungen verfolgt der Politiker derweil mit Ungeduld: „Das dauert mir alles ein bisschen arg lang.“ Vor allem bei Bauprojekten genüge es eben nicht, es wie bisher den Bauherren zu überlassen, ob und wie sie die Bürger im Vorfeld informieren. „Wir brauchen da verbindliche Regelungen“, sagte Stickelberger und verwies auf das Nachbarland Schweiz, wo die Menschen frühzeitig in Planungen von Großprojekten eingebunden würden.

Die ehemalige SPD-Stadträtin Gisela Abt aus Möhringen nannte die Diskussion um die nie realisierte Filderquerstraße vor Jahrzehnten ein „vorbildliches Beispiel für Bürgerbeteiligung“. Die Volkshochschule habe im Vorfeld zehn Infoabende angeboten. „Hinterher konnte man beruhigt Ja oder Nein dazu sagen“, so Abt.

Einigkeit herrschte schließlich darüber, dass sich nicht alle Themen für Volksabstimmungen eignen, wie etwa Fragen des Strafrechts. „Es gibt Tabubereiche, die wir nicht antasten sollten“, sagte Stickelberger, der jahrelang selbst als Richter und Rechtsanwalt tätig war.