Volkswagen-Logo im Abgasnebel: Der Konzern muss neue Massenklagen befürchten. Foto: imago stock&people

Bewährungsprobe für neue Massenklagen: Verbraucherschützer und ADAC wollen es Dieselkunden erleichtern, Schadenersatzansprüche gegen VW durchzusetzen. Davon könnten bis zu 2,5 Millionen VW-Kunden profitieren.

Berlin - Der Volkswagen-Konzern muss wegen des Abgasbetrugs mit einer Massenklage von VW-Kunden rechnen. Drei Jahre nach Bekanntwerden des Dieselskandals wollen die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und der ADAC die neue gesetzliche Regelung der Musterfeststellungsklage nutzen, um in großem Stil Schadenersatzansprüche gegen Volkswagen durchzusetzen. „Wir stellen heute ein neues Klageinstrument im Verbraucherschutz vor“, sagte Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale Bundesvorstand. Er betonte zwar, mit dem neuen Gesetz gebe es noch keine Erfahrung. Deshalb seien Prognosen schwierig. Doch der neue Klageweg sei für Kunden interessant, die Prozessrisiken scheuen. Die Musterfeststellungsklage ist kostenlos.

Wer führt die Klage?

Die Klage führt der Verbraucherzentrale Bundesverband. Er wird dabei vom ADAC unterstützt. Dies soll den VW-Kunden helfen, ihre Schadenersatzansprüche zu erstreiten. Bisher musste jeder Geschädigte einzeln gegen ein Unternehmen vorgehen. Mit dem neuen Weg können Verbraucherschützer oder andere ausgewählte Verbände stellvertretend Ansprüche auf Entschädigung vor Gericht klären lassen. Die Klage soll am 1. November 2018, dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, eingereicht werden. Damit leiste der Verbraucherzentrale Bundesverband Pionierarbeit, sagte Vorstand Müller.

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Wer kann Schadenersatz fordern?

Melden können sich Kunden der Volkswagen AG mit den Marken VW, Audi, Seat und Skoda – vorausgesetzt, sie haben ein Dieselmodell mit dem Motortyp EA 189 erworben. Das sind die Dieselfahrzeuge, für die das Kraftfahrt-Bundesamt vor zwei Jahren einen Rückruf angeordnet hat. Der Fahrzeugkauf muss nach dem 1. November 2008 erfolgt sein. Betroffen sind rund 2,5 Millionen Fahrzeuge, die von VW zum größten Teil bereits mit einem Software-Update ausgestattet worden sind. Trotz der Software-Nachrüstung könnten Kunden Schadenersatz geltend machen, sagen die Anwaltskanzleien, die Verbraucherzentrale und ADAC beraten.

Was kann der VW-Kunde erreichen?

Zunächst muss mit der Musterfeststellungsklage untersucht werden, ob ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Ist dies der Fall, könnte das der Kunde in einem einzelnen Verfahren vor Gericht geltend machen. Das ist mit einer Grundsatzentscheidung deutlich einfacher. Ziel der Klage ist, dass der Kunde das Auto zurückgeben kann und den Kaufpreis erstattet bekommt. Denkbar ist auch, dass eine Wertminderung geltend gemacht wird. Die Anwälte argumentieren, selbst in Fällen, in denen der Wagen schon verkauft worden ist, könne Schadenersatz geltend gemacht werden. Möglich sei auch, dass die Musterfeststellungsklage zu einem Vergleich mit dem VW-Konzern führt.

Was sollen betroffene Kunden tun?

Wichtig ist, dass die Kunden, die mit einer Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen vorgehen wollen, schnell handeln. Auf der Internetseite www.musterfeststellungsklagen.de erhalten Interessenten Informationen zum Ablauf. Verbraucher, die sich der Musterklage anschließen wollen, können sich in einem Register eintragen, das vom Bundesamt der Justiz nach dem 1. November 2018 eröffnet wird – dem Tag des Inkrafttreten des Gesetzes. Die Klage ist zulässig, wenn sich mindestens 50 betroffene Konsumenten eintragen lassen. Die Verbraucher können somit erst handeln, wenn das Klageregister eröffnet ist. Da zum Jahresende in vielen Fällen Verjährung droht, rufen die Verbraucherschützer dazu auf, bald zu agieren.

Was ist Ziel der Klage?

Der Verbraucherzentrale Bundesverband will gerichtlich feststellen lassen, dass der Volkswagen-Konzern mit dem Einsatz von manipulierter Software vorsätzlich betrogen hat. Die Dieselfahrzeuge hätten nach Einschätzung der Kläger nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen. Deshalb schulde der VW-Konzern seinen Kunden Schadenersatz.

Ein Weg auch für andere Kunden?

Die Musterfeststellungsklage der Verbraucherschützer richtet sich allein gegen den Volkswagen-Konzern. Das Kraftfahrt-Bundesamt hat zwar beispielsweise auch gegen Daimler Rückrufe angeordnet, doch nach Auskunft von Verbraucherschützer Müller seien gegenwärtig keine weiteren Klagen gegen andere Hersteller geplant. Das heißt, es können sich nur VW-Kunden an diesem Verfahren beteiligen.

Welche Vorteile hat das Verfahren?

Der oberste Verbraucherschützer Klaus Müller sagt, Ziel des Vorgehens sei eine höchstrichterliche Entscheidung. Falls in Zukunft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Sinne der Kläger entscheidet, könne Volkswagen gezwungen werden, die Entscheidung umzusetzen. Auf Entschädigungen können dann nur Kunden pochen, die ins Register eingetragen sind oder auf anderem Weg juristisch gegen VW vorgingen.

Was sagen andere?

Volkswagen hält die Musterfeststellungsklage für unbegründet. Auch die Opposition im Bundestag warnt vor zu großen Erwartungen. Die Grünen-Politikerin Manuela Rottmann begrüßte zwar die Ankündigung von Verbraucherschützern und ADAC, das Vorgehen offenbare aber Schwächen des gesetzlichen Klagewegs. Die beiden Verbände beschränkten sich auf die Klage gegen Manipulationen eines bestimmten Motorentyps, um den Gegenstand der Klage übersichtlich zu halten. Dabei betreffe das Problem weitaus mehr Fahrzeuge.