Der Anwalt Ralph Sauer ist der Meinung, dass die Verbraucher nicht die Leidtragenden sein dürfen. Foto: Christoph Breithaupt

Der Schrecken von Volkswagen sitzt in Lahr

Lahr - Angstgegner? Nervensäge? Wie werden sie ihn in der Chefetage von Volkswagen in Wolfsburg wohl nennen? „Ich weiß es nicht“, sagt Ralph Sauer (46) und lehnt sich freundlich lächelnd zurück. Und wenn er es wüsste, würde er es vermutlich nicht sagen. Denn der Rechtsanwalt aus Lahr im Ortenaukreis ist zwar ein beinharter Jurist, aber ein freundlicher Mann, ein Profi auf jeden Fall. In den Schwitzkasten genommen hat er in jungen Jahren seine Gegner auf der Matte, als Ringer beim ASV Renchen; aber das ist lange her. Er könnte noch den einen oder anderen Griff zeigen, eine Trainingsmatte liegt im Sportraum der Kanzlei am Lahrer Flugplatz.

Mit seinen heutigen Gegnern muss der gebürtige Offenburger nicht in den hautnahen Clinch gehen, er trifft sie nicht einmal persönlich. Sauers Hauptgegner ist der Volkswagen-Konzern, und der lässt sich von Anwälten vertreten. Zusammen mit seinem Partner Ralf Stoll und 18 weiteren Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft streitet Sauer für derzeit rund 13 000 Besitzer von VW-, aber auch Seat-, Daimler-, Opel- und BMW-Fahrzeugen, um das Recht, ihr manipuliertes Auto gegen ein neuwertiges tauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben zu dürfen. „Ich habe gleich gedacht, das ist auch rechtlich eine große Nummer“, sagt Sauer in Erinnerung an das Wochenende 19./20. September 2015, als die Meldung über getrickste Abgaswerte für Dieselfahrzeuge von VW durch die Nachrichten ging.

Zunächst hat sich Sauer auf Kapitalanlagerecht spezialisiert

„Die Verbraucher dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn Hersteller ein Produkt manipulieren.“ Das war Sauers Credo schon vor dem VW-Abgasskandal. Nach dem Jurastudium an der Universität Freiburg und dem Referendariat in der Pfalz fing Sauer im Jahr 2006 als Rechtsanwalt an. Zunächst „für alle möglichen Fälle“, auch als Berater des Tunnelbohrmaschinenherstellers Martin Herrenknecht. Zusammen mit Ralf Stoll spezialisierte sich Sauer dann auf das Kapitalanlagerecht und vertrat geprellte Anleger von Immobilienfonds. „Das sind standardisierte Verfahren, Hunderte oder mehr Anleger, die gleiche Thematik, der gleiche Gegner“, erklärt er.

So wie jetzt auch im VW-Abgasskandal. Allen Mandanten ist das Gleiche passiert, ihr teuer bezahlter Diesel hat einen „Sachmangel“. So hat es im Februar 2019 der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt: Bei Fahrzeugen, die mit einer illegalen Abschalteinrichtung versehen wurden, liege ein Sachmangel im Sinne des Kaufrechts vor, und der Kunde habe einen Anspruch auf Mangelbeseitigung. „Das kann eine Entschädigung oder ein neues Fahrzeug sein“, erklärt Sauer.

Der BGH hat einen „Hinweisbeschluss“ veröffentlicht, kein Urteil, sondern eine Ansage, wie das Gericht den Fall grundsätzlich bewertet. Dieser war durch einen Vergleich eingestellt worden. „Der Beschluss ist eine Sensation“, betont Ralph Sauer, „das höchste Gericht hat klargestellt, wohin die Reise geht.“

Auch gegen die Versicherer mussten sich die Anwälte durchsetzen

Die Lahrer Juristen beschäftigen sich schon lange mit dem Thema – und sie mussten sich Respekt verschaffen. Zuerst bei den Versicherungsgesellschaften wie HUK Coburg oder Arag. Diese wollten ihre Rechtsschutzpflichten nicht erfüllen. „Wir haben sie verklagt und in allen Fällen den Versicherungsschutz durchgesetzt“, erzählt Sauer. Mehr als 600 Prozesse waren dafür nötig. Auch gegen Händler und Hersteller hatten Stoll und Sauer bereits in etlichen Verfahren Erfolg, zuletzt vor dem Landgericht in Stuttgart am 13. Februar gegen Audi. Optimistisch bewerten sie zudem die Aussichten bei einem neuartigen Verfahrensweg, der Musterfeststellungsklage, die seit dem 1. November 2018 möglich ist. „Ich bin um Mitternacht am Fax gestanden und habe die Klageschrift abgeschickt“, erzählt Sauer.

Schon im Juli, nach der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag, hatten die Lahrer mit dem Düsseldorfer Anwaltsbüro Rogert und Ulbrich eine gemeinsame Spezialgesellschaft mit dem seltsamen Namen RUSS Litigation Gesellschaft mbH gegründet, die nun den Bundesverband der Verbraucherzentralen vertritt. „Die Abkürzung ist keine Anspielung auf Ruß“, sagt Sauer, „es sind die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen.“ Mehr als 400 000 Käufer von Fahrzeugen der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit den Dieselmotoren EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde, haben sich der Klage beim Oberlandesgericht Braunschweig angeschlossen.

Sauer: „Volkswagen ist mächtig unter Druck.“

Im Falle eines Erfolgs könnten die Kläger zwar nicht mit dem Urteil zu ihren Händlern gehen und einen Fahrzeugtausch verlangen. „Aber die Aussichten in einem Prozess werden natürlich günstiger“, erklärt Sauer. „Noch günstiger“, schiebt er nach. „Volkswagen ist mächtig unter Druck.“ Den Namen der Stadt Lahr und der durchsetzungsfähigen Kanzlei kennt man in der Wolfsburger Firmenzentrale mittlerweile gut. Denn es werden noch mehr Klagen folgen. Wer ein Fahrzeug mit Schummelsoftware besitzt, kann noch in diesem Jahr gegen VW klagen oder sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen. Dies gilt sogar auch dann, wenn das Software-Update schon aufgespielt wurde.