Fast 19 000 Menschen klagen gegen VW. Foto: dpa

„Dieselgate“ macht es möglich: An Klagen gegen Volkswagen herrscht nach den Manipulationen an Millionen von Dieselmotoren kein Mangel. Jetzt kommen fast 19 000 Kläger dazu. Der Autogigant hat eine klare Meinung dazu.

Braunschweig - „Dieselgate“ hat weitere Folgen für Volkswagen: Mehr als 18 700 Besitzer manipulierter Diesel haben beim Landgericht Braunschweig über die Internetplattform Myright eine Schadenersatzklage gegen VW eingereicht. Die Schadenssumme belaufe sich auf rund 500 Millionen Euro, sagte eine Anwältin der Kanzlei Hausfeld am Mittwoch. Zuvor hatte „Spiegel Online“ darüber berichtet. Das Landgericht Braunschweig bestätigte den Eingang der Klage. An der Rechtsauffassung von VW ändert sich nach Angaben eines Sprechers aber nichts. Die Autos seien genehmigt, technisch sicher und fahrbereit.

Schon Ende 2017 hatten mehr als 15 000 Autobesitzer über Myright die Rückzahlung des Kaufpreises ihrer manipulierten VW-Diesel gefordert - die Schadenssumme belief sich damals auf mehr als 350 Millionen Euro. Einschließlich Zinsen gehe es in den beiden Klagen um mehr eine Milliarde Euro, sagte die Anwältin.

VW hatte im September 2015 Manipulationen an Dieselmotoren zugegeben. US-Umweltbehörden hatten festgestellt, dass die Abgasreinigung nur auf dem Prüfstand voll aktiviert war, auf der Straße lag der Stickoxid-Ausstoß weit höher.

Klagen auch von Anleger und Investoren

In dem Abgas-Skandal sieht sich der VW-Konzern einer Vielzahl von Klagen gegenüber - neben zivilrechtlichen Klagen von Autobesitzern, die sich getäuscht fühlen, geht es auch um Klagen von Anlegern und Investoren. Außerdem wird strafrechtlich ermittelt. Laut VW wurden die meisten Klagen betroffener Autobesitzer bisher abgewiesen. In vielen Fällen erzielte der Autobauer mit einer Zahlung an die Kläger einen Vergleich. Darüber hinaus können sich betroffene Autobesitzer einem Musterverfahren anschließen, mit dem die Verbraucherzentralen und der ADAC einen grundsätzlichen Anspruch auf Schadenersatz feststellen lassen wollen.

Volkswagen machte klar, dass die Gerichte aus der Sicht des Autobauers die juristische Argumentation von Hausfeld bislang nicht teilen. Bisher habe kein Gericht ein Urteil zugunsten von Myright gefällt, vielmehr hätten die Landgerichte Braunschweig und Siegen entsprechende Klagen in erster Instanz abgewiesen. Der Autobauer widersprach auch der Hausfeld-Sicht, wonach die Betriebserlaubnis der manipulierten VW-Diesel erloschen sei. Mehrere Gerichte hätten bestätigt, dass die Argumente der Kanzlei Hausfeld „fehlerhaft“ seien, hieß es in einem VW-Statement.

Die Plattform Myright habe die Ansprüche von insgesamt mehr als 40 000 Dieselbesitzern gesammelt, sagte die Hausfeld-Anwältin. Die neue Klage sei eingereicht worden, weil zum Ende des laufenden Jahres die Verjährung drohe. Eine Sprecherin des Landgerichts Braunschweig erklärte, die Klage müsse nun erst erfasst werden, dies werde einige Zeit dauern. Die eingegangenen Unterlagen würden dann mit einem Aktenzeichen versehen und der zuständigen Kammer übermittelt.