An der Stadtgrenze greift das Verbot. Zu manchen Parkhäusern soll man fahren können. Foto: Lg/Rettig

Die Polizei bleibt dabei: Sie macht keine extra Kontrollen, um Diesel-Fahrverbots-Verstöße aufzuspüren. Ob ein von der Polizei gemeldeter Verstoß mit einem Bußgeld geahndet wird, liegt nicht in ihrer Macht.

Stuttgart - Ändert sich durch die am Dienstag bekannt gewordenen Lockerungen beim Verkehrsverbot für Diesel der Euronorm 4 und schlechter etwas, wenn es um das Verteilen der Bußgelder geht? Laut der Polizei kann man das noch nicht genau beurteilen, denn die neuen Regeln seien noch nicht festgezurrt. Zwei Dinge bleiben aber ganz klar so wie bisher: Erstens macht die Polizei weiterhin keine gezielten Kontrollen, um die Diesel-Fahrer aufzuspüren, die mit einem vom Fahrverbot betroffenen Fahrzeug unterwegs sind. Und zweitens hat das letzte Wort in Sachen Bußgeld die zuständige Stelle der Stadtverwaltung.

Sind die Angaben des Autofahrers plausibel?

Wenn die Polizei eine Verkehrskontrolle macht oder einen Autofahrer wegen eines Verstoßes anhält, schaut sie auch auf die Schadstoffklasse. Dann weist sie im Falle eines Verstoßes den Fahrer auf das Verbot hin. Die Polizei gibt den Vorgang dann an die Stadt weiter. Der Fahrer kann dann im Zuge einer Anhörung seinen Widerspruch darlegen. Dann ist es an der Stadt darüber zu entscheiden, ob es zum Beispiel plausibel ist, an der Stelle der Kontrolle unterwegs zu sein, um in eines der vom Verbot ausgenommenen Parkhäuser zu gelangen. Für eine Fahrt ins Zentrum wird diese Ausrede aber wohl wenig bringen.