Daimler hat die sechste Verhandlung vor einem Oberlandesgericht gewonnen. Foto: dpa

Das Stuttgarter Oberlandesgericht hat erstmals ein Urteil gesprochen, in dem ein Daimler-Kunde dem Autobauer vorwarf, die Abgasreinigung rechtswidrig manipuliert zu haben. Der Rechtsstreit geht aber weiter zum Bundesgerichtshof.

Stuttgart - Das Statement des Autobauers Daimler war kurz und knapp. „Wir freuen uns, dass das Gericht unserer Rechtsauffassung gefolgt ist“, sagte ein Sprecher auf Anfrage. Mehr wollte der Autobauer zu dem Termin am Dienstagvormittag im Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) allerdings nicht sagen.

Dabei war es für Daimler ja einmal mehr gut gelaufen: Der zehnte Zivilsenat um den Vorsitzenden Richter Hans-Joachim Rast hatte die Klage eines Dieselbesitzers gegen Daimler wegen „sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung“ abgewiesen.

Alle OLG-Urteile geben bisher Daimler recht

Es ist das erste Urteil im Fall von Daimler-Dieseln am Stuttgarter Oberlandesgericht und bundesweit erst das sechste in zweiter Instanz. Alle Urteile waren zugunsten von Daimler ausgegangen. Vorangegangen war in diesem Fall ein Urteil des Landgerichts Tübingen, gegen das der Kläger Berufung eingelegt hatte.

Der Kläger hatte von Daimler Schadenersatz gefordert, weil er in seinem Mercedes-Benz GLK 220 CDI mit Euronorm 5 von 2014 illegale Abschalteinrichtungen vermutet. Konkret ging es erstens darum, dass das Auto mutmaßlich erkennt, wann es auf dem Prüfstand ist und dort die Abgasreinigung hochfährt, während sie auf der Straße geringer ausfällt. Zweitens ging es um den Einsatz eines sogenannten Thermofensters, das die Abgasreinigung unter anderem abhängig von der Außentemperatur herunterregelt.

Thermofenster sind unter Umständen erlaubt

Richter Hans-Joachim Rast machte schnell deutlich, dass das Gericht von dem Streitpunkt Thermofenster wenig hält. Die entsprechende EU-Norm erlaube es Autobauern, unter bestimmten Umständen solche Funktionen einzubauen – etwa, um Schäden am Motor bei extremen Temperaturen zu vermeiden. In dem GLK gibt es eine solche Funktion.

Das Gericht kritisierte, der Kläger könne nicht beweisen, warum das Thermofenster die EU-Norm verletze – im Zivilprozess liegt die Beweislast beim Kläger. Der Senat ging daher davon aus, dass Daimler innerhalb des gesetzlichen Rahmens geblieben sei. Ein Gutachten zu dem Auto gibt es nicht.

Gericht: Kein Sachverständiger nötig

Das Gericht sah davon ab, einen Sachverständigen zu beauftragen. Die Daimler-Anwälte wiederholten, was der Konzern seit Beginn der Dieselaffäre sagt: Man habe keine illegalen Abschalteinrichtungen verbaut.

Im Fall des Vorwurfs einer Erkennung des Prüfstandes war das Gericht dagegen grundsätzlich offener. Hier war jedoch die Frage streitig, wer – sofern es überhaupt eine solche Prüferkennung gäbe – bei Daimler haftet.

Der Kläger hatte versucht, dem Daimler-Vorstand die Verantwortung zuzuschreiben, weil die Manager ihrer Ansicht nach in dieser Funktion davon wissen müssten. Das Gericht hielt allerdings die Begründung des Klägers in diesem Punkt nicht für ausreichend.

Beweislast beim Kläger

„Nur weil es in einem Unternehmen einen Vorstand oder Geschäftsführer gibt, heißt das nicht, dass diese alles Wissen der Mitarbeiter haben“, sagte Richter Rast. Deshalb habe man auch keinen Sachverständigen hinzuziehen müssen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.

Im Falle von fünf Millionen manipulierter Volkswagen sei die Manipulation folglich ein „Geschäftsmodell“ gewesen. Bei Daimler sehe man das nicht so, weil es von den in Frage stehenden Autos vergleichsweise wenige gebe.

Ob das Urteil sich auf andere Klagen auswirkt, lässt sich nicht sagen. Die Stuttgarter Richter etwa hatten in der Verhandlung wiederholt betont, dass die Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte für sie keine Rolle spielen. Allerdings ließ das Gericht ausdrücklich eine Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zu.

Bundesgerichtshof die nächste Station

Zum Schluss sagte Richter Rast, das Gericht hoffe, dass der Kläger diesen Weg nehme, denn die Fragen bedürften grundsätzlicher Klärung durch das höchste deutsche Zivilgericht.

Gerrit Hartung, dessen Mönchengladbacher Kanzlei den Kläger vertritt, sagte, man werde auf jeden Fall zum BGH gehen. „Die Luft wird für Daimler immer dünner“, sagte Hartung. Die 800 Klagen, die vor dem Stuttgarter Landgericht alleine im vergangenen halben Jahr eingegangen waren, seien erst der Anfang.