Die Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld nicht bezahlen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Die grün-schwarze Landesregierung will ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht zahlen. Sie prüft eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage.

Stuttgart - Im Streit um die schlechte Luft in Stuttgart will die grün-schwarze Landesregierung ein drohendes Diesel-Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro nicht zahlen. Die Regierung prüft eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage, wie der Amtschef des Verkehrsministeriums, Ministerialdirektor Uwe Lahl, der dpa am Dienstag mitteilte. „Die Messwerte für Stickstoffdioxid sind an den verkehrsnahen Luftmessstationen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 deutlich gesunken“, betonte er.

Die Luft sei deutlich besser geworden. Sollte diese Entwicklung weitergehen, seien flächendeckende Fahrverbote für Euro-5-Diesel in Stuttgart nicht mehr notwendig. Fahrverbote für einzelne Strecken könnten derzeit nicht ausgeschlossen werden. „Durch eine Vollstreckungsgegenklage könnte man erreichen, dass die nächsten Schritte angemessen erfolgen.“

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In Stuttgart gelten bereits seit dem Jahresbeginn zonale Fahrverbote für Diesel der Euronorm 4 und schlechter, um die Luft sauberer zu bekommen. Für Diesel der Euronorm 5 sieht die grün-schwarze Regierung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) allenfalls noch streckenbezogene Fahrverbote vor. Jedoch hatte das Stuttgarter Verwaltungsgericht 2017 entschieden, dass im Luftreinhalteplan auch Fahrverbote für Euro-5-Diesel stehen müssen.

Seitdem pochte die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht auf die Vollstreckung der rechtskräftigen Entscheidung und der Vollstreckung des Zwangsgeldes von 10.000 Euro - und bekam Recht. Eine Vollstreckungsabwehrklage richtet sich gegen die Vollstreckung eines Urteils aus Gründen, die erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens eingetreten sind.