Das hohe Verkehrsaufkommen trägt stark zu den hohen Schadstoffwerten in Stuttgart bei. Gerichte fordern deshalb ein flächendeckendes Euro-5-Dieselverbot. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Die Landesregierung will das geplante Euro-5-Dieselverbot nicht wie in einem Beschluss des Verwaltungsgericht gefordert für die ganze Stadt aussprechen.

Stuttgart - Die Landesregierung setzt beim Thema Luftreinhaltung in Stuttgart ein bisher nicht angewandtes Rechtsmittel ein. Grüne und CDU haben im Koalitionsausschuss beschlossen, mit einer Vollstreckungsabwehrklage gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Stuttgart vorzugehen. Es soll verhindert werden, dass das Land erstmals ein erhöhtes Zwangsgeld von 25 000 Euro zahlen muss. Zudem soll der in der nächsten Stufe des Reinhalteplans beschriebene Umfang des Euro-5-Dieselfahrverbots nicht auf ganz Stuttgart geweitet, sondern auf die Innenstadt, Cannstatt, Zuffenhausen und Feuerbach begrenzt werden.

Urteil bisher ignoriert

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte vor dem Verwaltungsgericht im Januar das Zwangsgeld erwirkt, weil die Regierung das Fahrverbotsurteil aus dem Februar 2018 noch immer nicht umgesetzt hat. Das Bundesverwaltungsgericht hatte damals wegen des seit Jahren erheblich überschrittenen Stickstoffdioxid-Grenzwertes ein gesamtstädtisches Euro-5-Dieselverkehrsverbot ab September 2019 gefordert. Die Regierung hatte das Urteil in der vierten Fortschreibung des Luftreinhalteplans ignoriert, in der im Entwurf vorliegenden fünften Version sieht das Regierungspräsidium die kleine Zone vor.

Für die Vollstreckungsabwehrklage gilt ein enger rechtlicher Rahmen. Bereits im Juli 2019 hatte das Land das Rechtsmittel geprüft, aber verworfen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte sie in einem Beschluss als aussichtslos bewertet. Dazu müsse sich die Lage im Vergleich zum Urteil ausreichend verbessert haben oder in absehbarer Zeit ausreichend verbessern. Der Koalitionsausschuss sieht diese Verbesserung im Rückgang des Jahresmittelwertes 2019 auf 53 von 71 Mikrogramm. Grüne und CDU wollen ein weiteres Fahrverbot grundsätzlich vermeiden. Bei einem Wert unter 50 stellte sich die Frage der Verhältnismäßigkeit.