Euro-5-Dieselautos sind bisher nur auf einzelnen Straßen gesperrt. Die Gerichte wollen bisher, dass sie zum 1. Juli in ganz Stuttgart von Fahrverboten betroffen sind. Das Land wehrt sich und verweist auf die stark verbesserten Luftwerte. Foto: Marijan Murat/dpa

Die Gerichte verpflichten das Land bisher, zum 1. Juli weitere Dieselfahrverbote anzuordnen. Nun setzt es alles auf seine letzte Karte – und auf neue Informationen für die Richter, die nun schnell entscheiden müssen.

Stuttgart - Das Land Baden-Württemberg hat den letzten juristischen Schritt eingeleitet, um kurzfristig eine Ausweitung der Dieselfahrverbote noch zu verhindern. Eine sogenannte Vollstreckungsabwehrklage und ein Antrag auf einstweilige Anordnung sollen dazu führen, dass das Land ein Urteil nicht umsetzen muss, zum 1. Juli in ganz Stuttgart Fahrverbote für Euro-5-Diesel zu verhängen.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte den Eingang des Schriftsatzes. Die Deutsche Umwelthilfe, die auf die Fahrverbote geklagt hatte, kann nun bis Montag, 12 Uhr, dazu Stellung nehmen.

Werte stark verbessert

Das Land argumentiert nach Informationen unserer Zeitung damit, dass bei den bisherigen Entscheidungen die neueste Entwicklung der Schadstoffwerte nicht berücksichtigt werden konnte. In den ersten fünf Monaten seien die Werte gegenüber den Vorjahresmonaten an den vier zentralen Messstellen um 25 bis 35 Prozent gesunken, am Neckartor beispielsweise um 28,57 Prozent.

Fahrverbote nicht mehr verhältnismäßig

Setze sich diese Entwicklung fort, sei bereits für das laufende Jahr die Unterschreitung des Jahresgrenzwerts von 40 Mikrogramm Stickoxid pro Kubikmeter Luft an drei dieser Stationen zu erwarten. Lediglich an der Pragstraße müsse demnach mit 42 Mikrogramm noch mit einer Überschreitung gerechnet werden. Diese sei nach den gerichtlichen Maßstäben als geringfügig zu betrachten. Angesichts dieser Entwicklung seien weitere Fahrverbote unverhältnismäßig, vor allem, wenn sie in der gesamten Stadt gelten sollen.

Neuer Anwalt für das Land

Nach Informationen unserer Zeitung hat das Land den Anwalt ausgetauscht und setzt nun auf den Verwaltungsrechtsexperten Christofer Lenz von der Stuttgarter Kanzlei Oppenländer.

Corona spielt kaum eine Rolle

Der Corona-bedingte Rückgang des Verkehrs spielt nach Ansicht des Landes keine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Luftwerte. Laut einem Gutachten stehe Corona aufs Gesamtjahr gerechnet für einen Rückgang von lediglich einem Mikrogramm.

„Wir sind sehr zuversichtlich, dass die Vollstreckungsabwehrklage erfolgreich sein wird“, erklärte der verkehrspolitische Sprecher der Landtags-CDU, Thomas Dörflinger, unserer Zeitung. „Es wäre ein absoluter Schildbürgerstreich, so kurz vor dem Ziel flächendeckende Fahrverbote zu verhängen.“