Wann werden die Fahrverbote tatsächlich umgesetzt? Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Das Gericht hat in einem rechtskräftigen Urteil erklärt, die Fahrverbote für Euro-5-Diesel seien nun vollstreckbar. Doch rechtlich ist das Fahrverbot noch nicht unumstößlich. Allerdings benötigt das Land für einen weiteren Vorstoß belastbare Daten.

Stuttgart - Der Streit um Fahrverbote für Euro-5-Dieselautos könnte trotz eines unanfechtbaren Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart in eine neue Runde gehen. Nach der Ablehnung des Eilantrags, mit dem das Land einen Aufschub erreichen wollte, gebe es grundsätzlich die rechtliche Möglichkeit, erneut einen solchen Antrag zu stellen, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts auf Anfrage unserer Zeitung. Dabei könne etwa auf neue Gutachten, Prognosen oder Maßnahmen Bezug genommen werden.

Gericht: Hochrechnungen reichen nicht

Das Gericht hatte einen Eilantrag abgelehnt, die Fahrverbote angesichts stark verbesserter Luftwerte auszusetzen. Die Argumentation des Landes stütze sich allein auf Hochrechnungen, nicht aber auf ein Gutachten. Die Landtags-CDU forderte daraufhin die Erstellung eines Gutachtens auf Basis der neuesten Messwerte, um den weiteren Rückgang der Werte gerichtsfest zu belegen.

Eine solche Aktualisierung kündigte der Amtschef des Verkehrsministeriums, Uwe Lahl, nun gegenüber unserer Zeitung an. Man lasse Gutachten regelmäßig aktualisieren und werde „wissenschaftliche Prognosen, die eine sichere Grenzwerteinhaltung belegen, selbstverständlich dem Gericht vortragen“. Falls dieses überzeugt sei, könne es „seinen bisherigen Beschluss zum Eilverfahren modifizieren“. Angesichts von 16 verlorenen Verfahren sei es aber eine Frage der Rechtsstaatlichkeit, den Luftreinhalteplan jetzt umzusetzen.

Umwelthilfe: Es fehlt am Gesprächsbereitschaft

Der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, beklagt die fehlende Gesprächsbereitschaft des Landes. Obwohl die Gerichte ein Fahrverbot für ganz Stuttgart angeordnet hätten, plane das Land nun mit einer kleineren Umweltzone, ohne das Gespräch zu suchen. Der Organisation kommt eine besondere Rolle zu, weil sie die Fahrverbote erstritten hat und deren Umsetzung einklagen kann.