Das Diesel-Fahrverbot seit Januar für die Umweltzone Stuttgart. Foto: dpa

Wer bekommt eine Ausnahme, wie beantrage ich diese, was sind die Hintergründe des Diesel-Fahrverbots? Stadt und Land laden betroffene Fahrzeughalter zum Infoabend. Ab April gilt das Verbot auch für Stuttgarter.

Stuttgart - Seit Jahresbeginn gilt das flächendeckende Fahrverbot für Diesel der Abgasnorm 4 und schlechter in der Umweltzone Stuttgart. Bisher für auswärtige Autofahrer – ab dem 1. April auch für alle Stuttgarter mit entsprechendem Dieselfahrzeug.

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Was das konkret bedeutet für die betroffenen Fahrzeughalter, darüber informieren das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart am Dienstag, 12. Februar, im Rathaus Stuttgart. Bei der Informationsveranstaltung wird es vor allem darum gehen, wer eine Ausnahmegenehmigung beantragen kann, wie lange diese gültig ist und wie das Beantragen funktioniert. Außerdem erklärt Christoph Erdmenger vom Verkehrsministerium die Hintergründe des Diesel-Fahrverbots. Dorothea Koller, Leiterin des Ordnungsamts, sowie Ordnungsbürgermeister Martin Schairer erläutern die Umsetzung des Fahrverbots. Die Bürger haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Die Veranstaltung beginnt um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal im dritten Stock des Rathauses. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Wer sich vorab infomieren möchte, kann dies hier tun.

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