Ab 1. Januar 2019 gilt in ganz Stuttgart ein Diesel-Fahrverbot für ältere Autos der Schadstoffklasse Euro 4 und schlechter. Foto: dpa

Etwas mehr als 1300 Anträge auf einen Passierschein trotz der ab 1. Januar geltenden Dieselfahrverbote hat die Stadt bisher bearbeitet, gut 240 wurden genehmigt. Viele Dieselfahrer sind offenbar noch verunsichert, ob sie den Freifahrtschein überhaupt brauchen oder nicht.

Stuttgart - Seit gut einer Woche prüft die Stadt Anträge von Autofahrern, die von dem zum 1. Januar 2019 in Kraft tretenden Fahrverbot ausgenommen werden wollen. Der ganz große Ansturm ist bisher ausgeblieben: Bis zum 10. Dezember sind 1311 Anträge eingegangen, 243 davon wurden genehmigt und 171 abgelehnt. Vom Fahrverbot betroffen sind nach Schätzungen der Stadt rund 72 000 Dieselfahrzeuge der Schadstoffkategorie Euro 4 und schlechter aus dem Umland und aus Stuttgart – rund zehn Prozent davon dürften eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ab wann wird kontrolliert?

Die Zeit für die Antragssteller vor allem aus dem Umland wird knapp; Stuttgarter Dieselfahrer selbst sind erst ab dem 1. April vom Verbot betroffen. Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU) konstatiert nach wie vor ein erhebliches Informationsbedürfnis der Bevölkerung zum Thema Fahrverbote: „Ich hab schon ein bisschen die Sorge, dass die Leute in die Weihnachtsferien fahren und dann im neuen Jahr überrascht feststellen, dass sie eigentlich nicht mehr in die Stadt einfahren dürfen.“ In den ersten vier Wochen des neuen Jahres werden die Sünder allerdings bei Kontrollen nur ermahnt – danach wird ein Bußgeld von 80 Euro bei Verstößen fällig.

Das Informationsbedürfnis ist hoch

Im Amtsblatt, auf der städtischen Homepage und über alle verfügbaren Kanäle versucht die Stadt, rechtzeitig vor dem Jahreswechsel die Betroffenen über die Einschränkungen, aber auch über die Voraussetzungen für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zu informieren. Dass die Verunsicherung dennoch groß ist, sieht man auch an der Zahl der Anfragen, die an der Jägerstraße eingehen. Dort sitzt ein Team von zwölf Leuten aus der Stadtverwaltung, das die Genehmigungen bearbeitet. Ordnungsamtsleiterin Dorothea Koller hat bis Wochenbeginn 785 Anrufe und 462 schriftliche Anfragen registriert, mehr als 200 Autofahrer haben persönlich vorgesprochen. Koller rät allerdings, erst mal zum Telefonhörer zu greifen.

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Wer braucht keine Ausnahmegenehmigung?

Der gewerbliche Warentransport sowie Handwerkerfahrten sind vom Fahrverbot ebenso ausgenommen wie Notdienste, (Feuerwehr, Notarzt, Polizei), Taxen, landwirtschaftliche Zugmaschinen, Bundeswehrfahrzeuge und zwei- und dreirädrige Fahrzeuge. Menschen mit Behinderung, die über einen entsprechenden Ausweis verfügen, müssen ebenfalls keine Extragenehmigung beantragen. Der Bus-Linienverkehr und Reisebusse, die ein Ziel in der Stadt ansteuern oder von dort kommen, haben ebenfalls freie Fahrt. Aber auch Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen und Carsharing-Nutzer dürfen passieren.

Und wer braucht eine?

Die Grundbedingung für einen Antrag auf Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot ist, dass das Fahrzeug der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) entspricht und dem Halter alternativ kein zugelassenes Fahrzeug zur Verfügung steht. Anträge können etwa für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen (Reparaturen, Sozial- und Pflegedienste) gestellt werden. Auch Wohnmobilfahrer erhalten für Urlaubsfahrten mit ihrem Caravan eine Ausnahmegenehmigung. Auch Schwerlasttransporte, Zugmaschinen von Schaustellern oder Schichtdienstarbeiter, die aufgrund ihrer Arbeitszeit nicht auf den öffentlichen Verkehr ausweichen können, dürfen damit rechnen, vom Fahrverbot ausgenommen zu werden, ebenso Menschen wie etwa Dialysepatienten. In Härtefällen wie etwa bei Kleinunternehmern, deren Existenzgrundlage gefährdet wäre, drückt die Stadt ebenfalls ein Auge zu. Die Ausnahmegenehmigungen sind zunächst auf ein Jahr befristet und werden gebührenfrei ausgestellt.