Für die Steuererklärung 2022 gelten unterschiedliche Fristen. Foto: Marco2811/stock.adobe.com

Wer die Steuererklärung 2022 nicht rechtzeitig abgibt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Das sind die wichtigsten Fristen.

Für die einen ist sie ein lästiges Übel, für die anderen die Chance, vom Finanzamt Geld zurückzubekommen. Für die Steuererklärung 2022 gelten unterschiedliche Fristen. Aber nicht alle müssen sie abgeben. Das gilt es zu beachten.

Bis wann muss man die Steuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese in diesem Jahr bis zum 2. Oktober dem Finanzamt übermitteln. Wer die Steuererklärung über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einreicht, erhält einen Aufschub bis zum 31. Juli 2024.

Muss ich überhaupt eine Steuererklärung abgeben?

Bevor es um Fristen geht, sollte man sich überlegen, ob man überhaupt eine Steuererklärung abgeben muss, also für wen die so genannte Pflichtveranlagung gilt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn man sich einen individuellen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen hat. Weitere Beispiele sind steuerpflichtige Einkünfte aus einer selbstständigen Tätigkeit oder von Mieteinnahmen. Auch wer Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten hat wie etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Kurzarbeitergeld ist zur Abgabe verpflichtet.

Kann ich die Abgabefrist verlängern?

Das ist prinzipiell möglich. Dafür sollte man rechtzeitig schriftlich oder auch mündlich eine Fristverlängerung beantragen, diese begründen und einen neuen Termin nennen. Als Gründe gelten zum Beispiel fehlende Unterlagen wie die Nebenkostenabrechnung oder eine längere Krankheit. Ein Anspruch auf eine Verlängerung besteht allerdings nicht.

Was ist, wenn ich eigentlich keine Steuererklärung abgeben muss?

Viele Arbeitnehmer sind nicht zur Abgabe verpflichtet: Das ist meist der Fall, wer nur Einnahmen als Arbeitnehmer hat. Ebenfalls gilt das meist für Verheiratete mit der Steuerklassenkombination IV/IV. In den allermeisten Fällen lohnt sich eine Abgabe, denn fast immer wird Steuer zurückerstattet. Bei der freiwilligen Abgabe, der so genannten Antragsveranlagung, hat man vier Jahre Zeit. Die Steuererklärung 2022 kann also bis zum 31. Dezember 2026 eingereicht werden.